FGM/C: BM Holzleitner und StS Königsberger-Ludwig betonen Prävention, Schutz und Versorgung

Anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) am 6. Februar bekräftigen Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner und Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig verstärkte Maßnahmen gegen diese Form geschlechtsbezogener Gewalt. FGM/C – die teilweise oder vollständige Entfernung bzw. Verletzung äußerer weiblicher Genitalien ohne medizinische Notwendigkeit – gilt als schwere Menschenrechtsverletzung mit gravierenden körperlichen und psychischen Langzeitfolgen.

Auch in Österreich leben betroffene und bedrohte Mädchen und Frauen. Schätzungen zufolge sind 12 bis 18 Prozent jener Mädchen gefährdet, die aus Ländern stammen, in denen FGM/C praktiziert wird. Rechtlich ist die Praxis in Österreich als Körperverletzung strafbar und kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden – auch dann, wenn die Tat im Ausland veranlasst wird.

Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen wurden gezielte Maßnahmen gegen FGM/C verankert. Zu den zentralen Maßnahmen zählen:

  • Sensible Screenings bei Schwangeren im Sinne des Opferschutzes sowie verbesserte Dokumentation im Eltern-Kind-Pass sowie Untersuchungen des Kindes auf FGM/C
  • Verstärkte Präventions- und Aufklärungsarbeit, unter anderem durch einen Schutzbrief nach internationalem Vorbild
  • Ausbau und Stärkung der FGM/C-Koordinationsstelle sowie erweiterte Beratungsangebote

Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner: „Die Praktiken rund um FGM/C sind eine entsetzliche Form der Gewalt gegen Frauen. Das Ziel der Bundesregierung ist klar: Wir stärken Selbstbestimmung, schützen Betroffene und verhindern, dass Mädchen und Frauen dieser Gewalt ausgesetzt werden. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen setzen wir konsequente Schritte, um Prävention, Opferschutz und Unterstützungsstrukturen weiter zu stärken.“

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig betonte die gesundheitspolitische Dimension: „Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und aus gesundheitspolitischer Sicht in keiner Form zu rechtfertigen. Sie schädigt Mädchen und Frauen nachhaltig. Daher braucht es konsequente Prävention, Aufklärung und eine verlässliche, medizinische und psychosoziale Versorgung der Betroffenen – so wie sie in der FGM/C-Koordinationsstelle gelebt wird!“

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