Ein interner Leitlinienentwurf soll den Vollzug des Tierschutzgesetzes hinter verschlossenen Türen massiv abschwächen. Behörden sollen demnach bemächtigt werden, gar nicht oder erst nach mehreren Fällen von Tierleid einschreiten zu müssen.
„Stellen Sie sich vor, die Polizei müsste erst nach mehreren Morden zu ermitteln beginnen – würde Sie das nicht in Rage bringen? Genau eine solche Logik droht nun auch im Tierschutz
“, so Madeleine Petrovic Präsidentin von Tierschutz Austria/Wiener Tierschutzverein.
Laut dem vorliegenden Entwurf könnten Tierhalter:innen in als „nicht schützbar“ definierten Gebieten (fast alle Almen) von ihren Schutzpflichten nach § 19 TSchG entbunden werden, auch bei bestätigtem Vorkommen von Beutegreifern, wie Wölfe, Goldschakale, Luchse oder Bären. Ein behördliches Einschreiten wäre demnach frühestens nach mehreren dokumentierten Rissen vorgesehen.
Petrovic warnt vor Verfassungsbruch: „Tiere müssen mehrmals leiden, Angst und Schmerz erdulden, bevor vielleicht etwas passiert. Wenn eine Verwaltung ohne Parlament den Willen des Gesetzgebers ändert und Tierschutz schwächt, ist das kein Versehen, sondern ein dreister Bruch der Verfassung
.“
Interne Dokumente, die Tierschutz Austria anonym zugespielt wurden, zeigen ein alarmierendes Bild: Landwirtschafts- und Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) versucht offenbar, der für Tierschutz zuständigen Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) eine fundamentale Änderung im Vollzug des Tierschutzgesetzes zu diktieren. Und das unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Offensichtliche Fehldeutung von geltendem Recht
Dabei stellt das von Tierschutz Austria beauftragte Gutachten von Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely, LL.M. eindeutig klar:
- Jede Gefährdungslage ist im Einzelfall zu prüfen.
- Politische Festlegungen wie „nicht schützbar“ haben keine tierschutzrechtliche Wirkung.
- Tierschutzrecht kann nicht durch Landesverordnungen eingeschränkt werden – Verordnungen zur „Schützbarkeit“ auf Almen haben damit keine Auswirkung auf das bundesweit geltende Tierschutzgesetz.
Die Leitlinie dreht diese Logik jedoch in einer systematischen Fehldeutung um.
„Im Bundesministerium muss man sich über die Absurdität dieser Leitlinie im Klaren gewesen sein, weswegen man sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausschließlich in einer kleinen exklusiven Gruppe diskutiert hat. Falls nicht, so ersuchen wir Ministerin Schumann dringend, sich selbst ein Bild zu machen und nicht zuzulassen, dass Landwirtschaftsminister Totschnig in ihrem Ressortbereich wildert
“, so Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht.
Madeleine Petrovic fasst die Tragweite zusammen: „Das Tierschutzgesetz 2005 war ein Kompromiss – aber ein Meilenstein. Was die ÖVP nun hinter verschlossenen Türen plant, verwässert den Vollzug endgültig. Die Jagd auf ökologisch so wichtige Beutegreifer wird politisch vorangetrieben, und jetzt soll das Tierschutzgesetz selbst über die Hintertür ausgehebelt werden. Das ist eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit.
“
Tierschutz Austria fordert
- Sofortigen Stopp aller Versuche, das Tierschutzgesetz im Vollzug zu verwässern sowie ein transparentes und demokratischen Verfahren
- Echte Einbindung von Tierschutzexpert:innen & -Organisationen in den Vollzugsbeirat
- Einhaltung von EU-Recht & Verfassung
Geleakter Entwurf der Leitlinie: https://www.tierschutz-austria.at/Leak-Leitlinienentwurf
Juristische Stellungnahme von Tierschutz Austria: https://www.tierschutz-austria.at/Stellungnahme_Leitlinie
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