Psychiatrische Versorgung darf nicht Sparopfer werden

Mit großer Sorge werden die aktuellen Einsparungen im Bereich der Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Österreich beobachtet, die im Zuge budgetärer Konsolidierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Auch wenn in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten solidarisches Handeln notwendig ist, gilt aus fachlicher Sicht klar: Eine Gesellschaft ist nur so stabil wie ihr Umgang mit ihren verletzlichsten Gruppen. Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen zählen zu diesen besonders vulnerablen Gruppen – sie dürfen nicht jene sein, bei denen zuerst oder am stärksten gespart wird.

Die psychiatrische Versorgung in Österreich ist bereits jetzt strukturell überlastet. Zeitnahe Behandlungen im niedergelassenen kassenärztlich-psychiatrischen Bereich sind vielerorts kaum möglich, stationäre Einrichtungen, wie zuletzt in Schwarzach im Pongau, müssen sogar wochenends zusperren. Besonders betroffen sind Menschen, die mehrfachen Benachteiligungen ausgesetzt sind – etwa durch psychische Erkrankung, Armut, Wohnunsicherheit, Alleinerziehendenstatus oder Migrationserfahrung. Kürzungen verschärfen diese strukturellen Ungleichheiten zusätzlich und treffen jene am stärksten, die ohnehin über die geringsten Ressourcen verfügen.

„Kurzfristige Einsparungen im psychosozialen Bereich sind fachlich nicht nur problematisch, sondern auch volkswirtschaftlich unvernünftig. Sie führen verlässlich zu höheren Folgekosten in Gesundheitssystem, Pflege, Justiz und Sozialbereich“, betont Prim. Dr. Christian Korbel, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (ÖGPP). „Internationale Leitlinien und wissenschaftliche Studien zeigen eindeutig: Integrierte, gemeindenahe und kontinuierliche Versorgung reduziert Hospitalisierungen, Chronifizierungen und soziale Folgeschäden.“

Aus psychiatrischer Perspektive braucht Österreich gerade jetzt ein Gerechtigkeitskonzept für die psychosoziale Versorgung: bedarfsorientiert, regional abgestuft und strukturell abgesichert. Nur so kann Versorgungssicherheit insbesondere für schwer erkrankte Menschen gewährleistet werden.

Von zentraler Bedeutung ist auch die Vielfalt der Versorgungslandschaft. Kleine, gemeindenahe und niederschwellige Einrichtungen ergänzen das Regelsystem, schließen Lücken und erreichen Zielgruppen, die von großen Institutionen oft nicht ausreichend erfasst werden. Der Verlust solcher Angebote würde die regionale Versorgungsgerechtigkeit deutlich verschlechtern.

„Reformen sind notwendig und willkommen – aber sie müssen transparent, evidenzbasiert und unter Einbindung aller relevanten Stakeholder erfolgen. Dazu zählen Fachgesellschaften, Expert:innen, Betroffenen- und Angehörigenvertretungen sowie relevante Institutionen“, so Prof. Dr. Johannes Wancata, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sozialpsychiatrie. „Erfolgreiche Pilotprojekte müssen in verbindliche, evidenzbasierte Regelstrukturen überführt werden.“

Gemeinsame Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (ÖGPP), sowie der Österreichischen Gesellschaft für Sozialpsychiatrie (ÖGSP): https://oegpp.at/einsparungen-in-der-versorgung-psychisch-erkrankter-menschen/

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