Weltkrebstag: ÖGB klärt auf – Krebs am Arbeitsplatz

In Österreich sterben jährlich laut EU CAREX-Datenbank rund 1.800 Menschen an arbeitsbedingtem Krebs. EU-weit versterben laut einer Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) jedes Jahr sogar mehr als 100.000 Menschen. Viele dieser tragischen Fälle wären verhinderbar gewesen – durch mehr Kontrollen und betriebliche Prävention. Claudia Neumayer-Stickler, Leiterin des Referats für Gesundheits- und Sozialversicherungspolitik, und Dinah Djalinous-Glatz, ÖGB-Expertin für Arbeitnehmer:innenschutz erklären, worauf es ankommt.

Dürfen Arbeitgeber von einer Krebserkrankung erfahren?

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, die Krebserkrankung offenzulegen. Nur die Art der Dienstverhinderung (z. B. Krankheit, Reha) ist zu nennen. In Schlüsselpositionen kann jedoch ein offenes Gespräch sinnvoll sein, um eine Vertretung zu organisieren.
Alternativ bietet sich ein vertrauliches Gespräch mit dem Betriebsrat an. Bei gesundheitlicher Gefährdung durch die Arbeit muss dies gemeldet werden, damit der Arbeitgeber eine geeignete Tätigkeit anbieten kann.

Wie viel Arbeit ist trotz Krankheit möglich?

Dank moderner Therapien leben viele Krebspatient:innen länger. Wie viel Arbeit möglich ist, ist eine medizinische Entscheidung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte und einzelfallabhängig.

Die Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht einen sanften Übergang zurück in den Beruf. Sie bietet Betroffenen die Chance, in reduziertem Umfang zu arbeiten, ohne sich zu überfordern.

Bekommt man weiterhin bezahlt, wenn man krankgeschrieben ist?

Im Krankenstand wird je nach Betriebszugehörigkeit das Gehalt mindestens sechs Wochen lang weiterbezahlt. Nach dieser Phase leistet die Gesundheitskasse Krankengeld, das abhängig vom Einkommen bemessen wird. Die maximale Bezugsdauer beträgt in der Regel 52 Wochen, in Sonderfällen bis zu 78 Wochen.

Ist eine Kündigung im Krankenstand möglich?

Eine Kündigung ist auch während des Krankenstands möglich, es sei denn, der Kollektivvertrag, die Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag verbieten dies. Bei Krebserkrankungen kann eine Kündigung oft angefochten werden. Grund: Es gilt ein Diskriminierungsverbot, da Krebs zu jenen Krankheiten gehört, die die Arbeitsfähigkeit meist länger als 6 Monate – also nicht nur vorübergehend – einschränkt. Betroffene sollten rasch die Gewerkschaft oder Arbeiterkammer kontaktieren, da kurze Fristen gelten.

Hat man Anspruch auf Pflegekarenz oder -teilzeit für Angehörige?

Arbeitnehmer:innen können für schwer erkrankte Angehörige (ab Pflegestufe 3, bei Minderjährigen ab Stufe 1) Pflegekarenz oder -teilzeit beantragen. Ein Rechtsanspruch besteht für bis zu vier Wochen, erweiterbar auf sechs Monate per Vereinbarung. Das Pflegekarenzgeld beträgt 55 Prozent des Nettoeinkommens.

Wie stellt sich die Situation von Frauen dar?

Frauen sind im Berufskrankheitengeschehen stark unterrepräsentiert, da die Rechtslage vor allem auf männerdominierte Branchen zugeschnitten ist. Gesundheitsrisiken in Dienstleistungsberufen oder durch arbeitsorganisatorische Faktoren wie Nachtarbeit werden häufig nicht berücksichtigt. Dies erschwert die Anerkennung von Krankheiten wie Brustkrebs als Berufskrankheiten und macht sie besonders betroffen.

Wie können wir sicherstellen, dass gute Gesundheitsvorsorge wirklich alle erreicht?

Gesundheit darf keine Frage des Geldbörsels sein. Deshalb müssen Vorsorge und Prävention für alle leicht zugänglich und kostenfrei sein. Entscheidend ist ebenso, genderspezifische Gesundheitsvorsorge gezielt zu fördern – und die bestehenden Angebote auch wirklich zu nutzen. Unser Appell: Nutzen Sie die Chancen, die gute Vorsorge bietet!

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