Einhaltung der EU-Standards von Pflanzenschutzmitteln bei Importen aus Drittstaaten notwendig
Mehr als 250 Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel sind in der Europäischen Union verboten, da sie ein erhebliches Risiko für Mensch und Umwelt darstellen. Dennoch gelangen Rückstände dieser Stoffe über importierte Lebensmittel weiterhin auf den österreichischen Markt.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Mercosur-Abkommen hat die Europäische Kommission (EK) umfangreiche Schutzmechanismen angekündigt. So sollen die zulässigen Rückstandshöchstwerte für in der EU verbotene Wirkstoffe bei Importen aus Drittstaaten auf Null gesenkt werden. Effektiv bedeutet das, dass künftig keine Importe von Lebensmitteln erlaubt sind, die Rückstände von in der EU nicht zugelassenen Wirkstoffen enthalten.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig fordert eine rasche Umsetzung: „Verbotene Pflanzenschutzmittel dürfen nicht über Umwege ihren Weg in die EU finden und auf unseren Tellern landen. Ich werde die Kommission beim Wort nehmen und auf rasche Umsetzung drängen, damit die Einhaltung gleicher Standards bei Lebensmittel gesichert wird. Was für die heimische Landwirtschaft gilt, muss auch für importierte Lebensmittel gelten.“
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