Kärnten: Tierschutz Austria kämpft gegen Goldschakal-Bejagung

Heute wird am Landesverwaltungsgericht Kärnten über eine Beschwerde von Tierschutz Austria verhandelt, die sich gegen die Durchführungsverordnung zum Kärntner Jagdgesetz richtet. Im Zentrum: Die Jagd auf Goldschakale ohne valide Datenbasis sowie der Einsatz rechtswidriger Fanggeräte für Wildvögel.

Goldschakal Population ungewiss

Seit Beginn der Bejagung 2022 bis Anfang 2025 wurden fast 100 Goldschakale in Kärnten getötet – 47 davon allein im Jagdjahr 2024/25 (Stand März 2025; fast ein Jahr alt). Dabei ist der Goldschakal laut EU-Recht (FFH-Richtlinie, Anhang V) auch in Österreich geschützt.

Vor jeder Bejagung muss ein günstiger Erhaltungszustand durch verlässliche Daten belegt sein – doch genau das ist in Österreich seit über zwölf Jahren nicht der Fall. Der Goldschakal wird auch im neuen FFH-Bericht erneut nicht in einem günstigen Erhaltungszustand geführt. Eine Bejagung ist damit nicht nur ökologisch unverantwortlich, sondern schlicht rechtswidrig“, warnt Dr.in Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz Austria.

Kein ordentliches Monitoring

Der Erhaltungszustand einer Art kann nur durch valide Daten belegt werden. Doch genau daran fehlt es in Kärnten, wie Wildtierökologe Dr. Felix Knauer, Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie, Vetmeduni Wien, deutlich macht:

Die Jägerschaft liefert die wenigen Daten, die sie zum Goldschakal haben: Es werden Aufnahmen von Wildkameras und Sichtbeobachtungen ausgewertet. Doch das reicht nicht für ein state-of-the-art Monitoring. Wildtierkameras können Tiere mehrfach zählen, bei Sichtbeobachtungen können zudem Verwechslungen dabei sein.

Univ.-Prof. Dr. Kurt Kotrschal, Verhaltensbiologe, Universität Wien, einer der Gründer des Wolf Science Center Ernstbrunn, ergänzt:

Aufgrund des unzureichenden Monitorings ist unklar, ob es in Kärnten eine reproduzierende Population gibt. Gut möglich, dass die Neueinwanderer aus Italien oder Slowenien einen Gutteil der Abschüsse ausmachen. In Kärnten geht es offenbar um Wiederausrottung, nicht aber um Artenschutz und Ökologie. Für ein aussagekräftiges und gesetzeskonformes Wildtiermonitoring, welches Schlüsse auf die Population zulässt, braucht es internationale Standardverfahren und geschultes Personal. Weil es in Kärnten daran mangelt und man deswegen auch kaum etwas über die Populationsentwicklung der Goldschakale weiß, dürfen sie auch nicht abgeschossen werden.

In Kärnten wird kein internationales, FFH-konformes Monitoring nach den SCALP-Kriterien angewendet.

Kärntner Jagdpraxis ist rechtswidrig

Laut Tierschutz Austria verstößt die aktuelle Kärntner Jagdpraxis mehrfach gegen EU- und nationales Recht:

  • Die intensive Bejagung des geschützten Goldschakals, ohne günstigen Erhaltungszustand und gültiges Monitoring, widerspricht der FFH-Richtlinie.
  • Der Einsatz nicht-selektiver Fanggeräte wie Habichtskorb, Norwegischer Krähenfalle und Eichelhäherfalle zur Wildvogeljagd widerspricht sowohl dem Tierschutzgesetz als auch der EU-Vogelschutzrichtlinie

Tierschutz Austria fordert:

  • Ein Ende der Goldschakal-Jagd in Kärnten wegen nicht günstigem Erhaltungszustand der Art & ein FFH-konformes Monitoring
  • Ein Verbot nicht-selektiver, rechtswidriger Fanggeräte für Wildvögel wie Eichelhäherfalle, Norweger-Krähenfalle und Habichtkorb

Hintergrund:

Tierschutz Austria stellte als anerkannte Umwelt-NGO im September 2024 einen Antrag auf Verordnungsprüfung, weil die Durchführungsverordnung zum Kärntner Jagdgesetz gleich mehrfach gegen EU- und Bundesrecht verstößt. Nach über sechs Monaten Bearbeitungszeit wurde der Antrag im März 2025 mit einem Bescheid der Kärntner Landesregierung abgewiesen. Dagegen ging Tierschutz Austria mit einer Beschwerde vor das Landesverwaltungsgericht, wo heute, wieder mehrere Monate später, die Verhandlung stattfindet.

Vor Ort für Tierschutz Austria: Dr.in Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz Austria, Dr. Felix Knauer, Wildtierökologe, Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie, Vetmeduni Wien sowie Univ.-Prof. Dr. Kurt Kotrschal, Verhaltensbiologe, Universität Wien, einer der Gründer des Wolf Science Center Ernstbrunn.

Fotos (honorarfrei): https://flic.kr/s/aHBqjCHWYr

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