Mit der Novelle des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird der Kinderschutz in Wien umfassend weiterentwickelt und gestärkt. Jugendstadträtin Bettina Emmerling betont: „Mit dieser Gesetzesnovelle schafft Wien einen modernen und umfassenden Rahmen, der den Kinderschutz nachhaltig stärkt und die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt. Ziel der Gesetzesänderung ist es, Kinder und Jugendliche besser zu schützen, Risiken früher zu erkennen und die Zusammenarbeit aller Beteiligten klar zu regeln. Ein wesentlicher Bestandteil der Novelle ist die verpflichtende Einführung von Kinderschutzkonzepten in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.“
Diese Konzepte legen fest, wie Risiken erkannt werden, welche Verhaltensregeln für Mitarbeiter*innen gelten und wie bei Verdachtsfällen von Gewalt oder Vernachlässigung vorzugehen ist. Damit wird Kinderschutz verbindlich, transparent und nachvollziehbar verankert.
„Kinderschutz darf kein Schlagwort sein, sondern muss im Alltag tragen – mit klaren Regeln, gut abgestimmten Abläufen und dem Mut, früh hinzuschauen. Die Novelle bringt verbindliche Kinderschutzkonzepte, stärkt die Zusammenarbeit und sorgt für mehr Sicherheit in Einrichtungen wie im direkten Umfeld. Für uns als Sozialdemokrat*innen ist entscheidend: Jedes Kind soll in Wien geschützt aufwachsen können mit Hilfe, die rasch ankommt, und Strukturen, die niemanden alleinlassen“, so Marcus Gremel, SPÖ-Gemeinderat und Kinder- und Familiensprecher.
Um Kinder noch besser zu schützen, werden künftig auch Sonderauskünfte aus dem Strafregister, dem Sexualstrafregister und der Gewaltschutzdatei ausgeweitet. Diese Auskünfte können dann nicht nur über Personen eingeholt werden, die Minderjährige regelmäßig betreuen, sondern auch über Menschen aus dem näheren Umfeld – etwa Babysitter*innen, Nachhilfelehrer*innen oder Lebensgefährt*innen. So lassen sich mögliche Risiken im direkten Umfeld frühzeitig erkennen und Kinder besser schützen.
Die Abklärung von Kindeswohlgefährdungen wird durch klarere und erweiterte Erhebungsrechte verbessert. Eltern und Obsorgeberechtigte sind stärker zur Mitwirkung verpflichtet. Gleichzeitig erhält die Wiener Kinder- und Jugendhilfe das Recht, wichtige Erkenntnisse zu sichern – etwa durch die Dokumentation von Verletzungen mittels Fotografie, um Gefährdungslagen fundiert beurteilen zu können.
Auch die Zusammenarbeit im Kinderschutz wird neu geregelt. Der Informationsaustausch mit anderen Behörden und Fachstellen wird präzisiert und gleichzeitig rechtlich abgesichert. So wird gewährleistet, dass notwendige Informationen rechtzeitig geteilt werden können, ohne den Datenschutz oder Verschwiegenheitspflichten zu gefährden. Erstmals werden klare Datenschutzbestimmungen für private Träger der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen.
Die Novelle bringt zudem mehr Klarheit bei der Betreuung von Kindern in Krisensituationen. Pflegeeltern mit besonderem Naheverhältnis aus dem familiären Umfeld – etwa enge Bezugspersonen, wie die beste Freundin der Mutter – und die Verwandtschaftspflege werden rechtlich gestärkt.
Novelle öffnet Arbeitsfeld für weitere Berufsgruppen & stärkt Multiprofessionalität
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung multiprofessioneller Teams. Neben Sozialpädagog*innen sollen verstärkt auch Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen eingesetzt werden, um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu unterstützen. Die Novelle öffnet das sozialpädagogische Arbeitsfeld somit gezielt für weitere qualifizierte Berufsgruppen, berücksichtigt die Vielfalt aktueller universitärer und fachhochschulischer Ausbildungswege und stellt damit sicher, dass Einrichtungen flexibel auf neue fachliche Anforderungen reagieren können, während Kinder und Jugendliche im Sinne der Multiprofessionalität von einem breiteren Spektrum wissenschaftlich fundierter Kompetenzen profitieren.
Die Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft werden konkretisiert und ihre Rolle als unabhängige Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen gestärkt. In dem Zusammenhang wird mit der Novelle die Bedeutung des Kinder- und Jugend-Mainstreamings ausdrücklich hervorgehoben: Die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sollen bei allen relevanten Entscheidungen konsequent berücksichtigt werden.
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