Niedrige Erzeugerpreise, massiv gestiegene Produktionskosten und steigender Wettbewerbsdruck bringen viele landwirtschaftliche Betriebe an ihre wirtschaftlichen Grenzen. Ein zentraler Kostentreiber sind dabei die Düngemittelpreise, die in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und mittlerweile bis zu 30 Prozent der Produktionskosten ausmachen.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, fordert Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig am Montag beim Agrarministerrat in Brüssel konkrete Maßnahmen auf EU-Ebene, um die Kostenbelastung für die Landwirtschaft zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Drittstaaten zu erhöhen.
„Leistbare Betriebsmittel sind eine Grundvoraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit unserer EU-Landwirtschaft. Wenn Düngemittel mittlerweile bis zu 30 Prozent der Produktionskosten ausmachen, ist klar, dass es so nicht weitergehen kann. Diesem Kostenanstieg müssen wir gezielt entgegenwirken“, betont Totschnig.
Neben aufrechten Importzöllen bedingt auch der neue CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism) einen Preisanstieg bei den Düngemitteln. „Klimaschutz muss gemeinsam mit den Betroffenen gestaltet werden. Er darf nicht auf Kosten der Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln oder eines einzelnen Sektors gehen“, so Totschnig.
Konkrete Forderungen
Totschnig fordert daher ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe:
-
Vorübergehende Aussetzung des CO₂-Grenzausgleichs (CBAM) für Düngemittel bis die Funktionsfähigkeit sichergestellt ist.
-
Fairer Ausgleich für Wettbewerbsnachteile: Während CBAM die europäische Düngemittelindustrie richtigerweise schützt, werden die zusätzlichen Kosten direkt auf die Landwirtinnen und Landwirte abgewälzt. Daher ist ein Mechanismus notwendig, der die Landwirtschaft für diesen Wettbewerbsnachteil entschädigt.
-
Mehr Transparenz am Düngemittelmarkt: Österreich fordert eine gemeinsame EU-Strategie zur Sicherung der Düngemittelversorgung, zur Verbesserung der Markttransparenz und zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs.
-
Verpflichtende Folgenabschätzung für die Landwirtschaft: Künftige EU-Maßnahmen müssen im Hinblick auf die Auswirkungen für die Landwirtschaft geprüft werden.
-
Vorübergehende Aussetzung von Zöllen: Neben dem CO₂-Grenzausgleich verschärfen auch Meistbegünstigungs- sowie Antidumpingzölle den Preisdruck. Diese Zölle sollen vorübergehend ausgesetzt werden.
„Unsere Land- und Forstwirtschaft braucht faire Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Nur so können wir eine wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Lebensmittelversorgung in Europa gewährleisten“, so Norbert Totschnig abschließend.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)