EU-Mercosur vorerst auf Eis: Attac begrüßt EuGH-Prüfung

Die Mehrheit des EU-Parlaments hat heute einem Antrag auf rechtliche Überprüfung des EU-Mercosur-Abkommens beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zugestimmt. Damit wird geprüft, ob die nachträgliche Teilung („Splitting“) und Änderung des Abstimmungsmodus mit EU-Recht vereinbar ist. Auch gegen den zuletzt hinzugefügten Ausgleichsmechanismus (Rebalancing Mechanismus) gibt es rechtliche Bedenken. (1)

Attac begrüßt den Beschluss und fordert die EU-Kommission auf, das Abkommen nicht vorläufig anzuwenden. „Die kurzfristigen Profitinteressen der europäischen Auto- und Pestizidkonzerne dürfen nicht mehr wiegen als Rechtssicherheit und Demokratie“, erklärt Theresa Kofler von Attac Österreich.

Kehrtwende der SPÖ-Delegation

Attac kritisiert jedoch die Kehrtwende der SPÖ-Delegation (2), die angekündigte, gegen eine EuGH-Prüfung zu stimmen. „Insbesondere Österreichs Abgeordnete sollten ein Interesse daran haben zu prüfen, ob es mit EU-Recht vereinbar ist, das Nein des österreichischen Nationalrats auszuhebeln“, erklärt Kofler.

Die SPÖ-Abgeordneten schächen zudem ihre Glaubwürdigkeit in sozialen und ökologischen Fragen. Denn entgegen aktuellen Behauptungen löst das EU-Mercosur-Abkommen keine der aktuellen geopolitischen oder ökonomischen Krisen – im Gegenteil. Das Abkommen bleibt ein Rückschritt für Klima, Demokratie und soziale Gerechtigkeit, kritisiert Attac.


(1) Zahlreiche EU-Abgeordnete und Rechtsexpert*innen äußern erhebliche Bedenken, ob das EU-Mercosur-Abkommen mit EU-Recht vereinbar ist:

(2) Noch 2024 bezeichneten die SPÖ-Abgeordneten das – in zentralen Punkten idente – Abkommen als Gefahr für Umwelt und Arbeitnehmer:innenrechte. Eine Zustimmung sei nur nur akzeptabel, wenn es hohe ökologische, soziale und menschenrechtliche Standards sicherstelle. Doch Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte sind im Abkommen weiter nicht sanktionierbar, der Hinweis auf das Pariser Klimaabkommen bleibt rein symbolisch.

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