Zorba/Zadić: Messenger-Überwachung ist Frontalangriff auf Grundrechte und digitale Sicherheit

Mit einer heute eingebrachten Drittelbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ziehen die Grünen eine klare rote Linie gegen die staatliche „Messenger-Überwachung“. Die Abgeordneten von Grünen und FPÖ fordern die Aufhebung des Gesetzes, da der Einsatz von Spionagesoftware einen systemischen Bruch mit unserer Verfassung und den Grundrechten darstelle und die digitale Sicherheit in Österreich massiv gefährde.

„Der Staat hat die Pflicht, seine Bürger:innen zu schützen, und nicht heimlich in ihre intimsten digitalen Lebensbereiche einzudringen“, erklärt Alma Zadić, stv. Klubobfrau und Verfassungssprecherin der Grünen. Durch das gezielte Offenhalten von Sicherheitslücken entstehe ein „gläserner Mensch“, da technisch nicht nur einzelne Chats, sondern das gesamte digitale Leben – von privaten Fotos bis zu sensiblen Gesundheitsdaten – ausgespäht werden könne. „Wer Sicherheitslücken für Überwachungszwecke instrumentalisiert, setzt die Privatsphäre der Bevölkerung und die Sicherheit der staatlichen Infrastruktur leichtfertig aufs Spiel. Wir fordern die Rückkehr zu klaren rechtsstaatlichen Prinzipien und den Schutz unserer Grundfreiheiten“, so Zadić.

Süleyman Zorba, Sprecher der Grünen für Netzpolitik, warnt vor den fatalen Folgen der Beschaffung dubioser Software: „Wenn der Staat beginnt, sich Spionagesoftware zu bedienen, folgt unweigerlich der Missbrauch. In ganz Europa wurden bereits Journalist:innen und Oppositionelle sowie Zivilgesellschaft mit solchen Staatstrojanern überwacht – die Frage ist nicht, ob es zum Missbrauch kommt, sondern wann.“ Besonders alarmierend sei laut Zorba die Wirkung auf die gesamte Gesellschaft: „Allein das Wissen, dass der Staat mitlesen könnte, verändert unser Verhalten. Menschen kommunizieren nicht mehr frei, wenn sie mit einem digitalen Mitlauscher rechnen müssen. Das ist das Ende der privaten Kommunikation, wie wir sie kennen.“

Da der Verfassungsgerichtshof bereits 2019 den „Bundestrojaner“ als verfassungswidrig aufhob, zeigen sich die Beschwerdeführer:innen überzeugt, dass auch die aktuelle Regelung vor den Höchstrichter:innen scheitern wird.

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