Der Nationalrat hat heute mit den Stimmen der Dreierkoalition eine Regierungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von großen Unternehmen befürwortet. Berücksichtigt wurden dabei sowohl ein Abänderungsantrag der Koalitionsparteien aus dem Ausschuss, als auch eine Abänderung mit redaktionellen Anpassungen, die ÖVP, SPÖ und NEOS heute im Plenum dazu einbrachten. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgaben hätte bereits 2024 erfolgen müssen, erörterte Justizministerin Anna Sporrer. Österreich würden daher durch ein Vertragsverletzungsverfahren „schmerzhafte Strafzahlungen“ drohen. Andererseits seien mit dem „Omnibus“-Paket bei diesem Thema teilweise EU-Vorgaben zwischenzeitlich wieder zurückgenommen worden. Daher gelte die jetzige Umsetzung ausschließlich für Unternehmen der „ersten Welle“. Weitere Themen sollen „sehr rasch“ mit Arbeitssitzungen ab März für eine weitere Gesetzesvorlage gelöst werden, so die Ministerin.
FPÖ und Grüne lehnten die Vorlage ab. Die Freiheitlichen befürchten unter anderem ein „Bürokratiemonster“ für Unternehmen. Die Grünen vermissen in der Vorlage Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung und brachten dazu auch einen Abänderungsantrag sowie einen Entschließungsantrag ein, die allerdings beide in der Minderheit blieben.
Ein Gesetzesantrag der Grünen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung greift außerdem jenen Ministerialentwurf auf, den Grünen-Abgeordnete Alma Zadić seinerzeit als Justizministerin in Begutachtung geschickt hat. Er blieb gegen die Stimmen der anderen Fraktionen in der Minderheit.
Anpassung der Nachhaltigkeitsberichte an EU-Regelungen
Mit den Regelungen des sogenannten Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes mit umfangreichen Gesetzesänderungen soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung der betreffenden Unternehmen erweitert und durch verbindliche Standards an EU-Regelungen angepasst werden. Dabei geht es etwa um Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Nachhaltigkeitsberichterstattung soll demnach der gleiche Stellenwert wie der Finanzberichterstattung zukommen. Weiters soll in diesem Bereich die Unterschrift, beispielsweise des Jahresabschlusses, durch eine technologieneutrale Form der Verifizierung abgelöst werden. Mit dem im Paket enthaltenen Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz sollen unter anderem auch entsprechende Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von großen Drittlandunternehmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterworfen werden.
Darüber hinaus sollen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Beratung für bzw. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung berechtigt und ihre Fachprüfungen adaptiert werden. Prinzipiell sollen in Österreich auch unabhängige Erbringer von Prüfungsleistungen die Prüfung vornehmen können, so die Erläuterungen. Dazu bedürfe es allerdings zunächst gesetzlicher Regelungen zur Gleichwertigkeit mit den Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern. Erforderlich ist außerdem eine Umsetzung im Bereich der Finanzmarktlegistik in einer Reihe weiterer Gesetze.
Debatte über Wirtschaft und Nachhaltigkeit
Die EU zeige sich zum wiederholten Mal nicht nur friedens- und freiheitsfeindlich, sondern mit diesem „Bürokratiemonster“ auch wirtschaftsfeindlich, kritisierte Harald Stefan (FPÖ). Nunmehr müssten Unternehmen einen zweiten Jahresbericht erstellen, bräuchten dafür ganze Abteilungen und würden dadurch systematisch geschwächt. Insgesamt werde durch das EU-Paket die Wirtschaft in ganz Europa eingeschränkt, so Stefan. Die Produktion werde sich noch mehr auf Standorte außerhalb Europas verlagern, was insgesamt schlechter für die Umwelt sei. Christian Ragger (FPÖ) zufolge sei zu befürchten, dass über die Lieferketten auch kleinere Betriebe von größeren zu Berichten gezwungen werden.
Alma Zadić (Grüne) wiederum sieht die EU-Vorgaben etwa von konservativen Kräften unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung „durchlöchert“ und „verwässert“. Ursprünglich hätten ihr zufolge 1.400 Betriebe Bericht erstatten müssen, jetzt blieben nur noch 120. Die Grünen würden sich für faire Produktion in Österreich aussprechen, und dass diese nicht durch Billigproduktion verzerrt werde. Mit den Anträgen der Grünen nahm Zadić außerdem Bezug auf die Signa-Pleite und kritisierte, dass sich im Gesetz „keine einzige Maßnahme“ gegen Bilanzverschleierung finde. Nina Tomaselli (Grüne) forderte alle Fraktionen auf, mit diesen Anträgen der Grünen mitzugehen. Es gehe darum, zu zeigen, auf welcher Seite man stehe – auf jener der ehrlichen, fleißigen Unternehmen oder auf der Seite der wenigen schwarzen Schafe, so Tomaselli.
Es handle sich genau umgekehrt um eine „Bändigung des Bürokratiemonsters“, hielt Selma Yildirim (SPÖ) der FPÖ entgegen. Wenn bei großen Konzernen „Greenwashing“ gesagt werde, dürfe nicht geschummelt werden, damit die Umwelt für nachfolgende Generationen sauber überlassen wird. Aufgrund der neuen „Omnibus“-Vorgaben werde man nicht darum herumkommen, sich ab März wieder mit dem Thema auseinanderzusetzen. Durch das Vertragsverletzungsverfahren würde andererseits jede Verzögerung Unsicherheit schaffen und Strafzahlungen nach sich ziehen, so Manfred Sams (SPÖ). Die EU-Vorgaben würden jetzt maßvoll umgesetzt. Es seien 120 Unternehmen betroffen und kleine und mittlere Betriebe ausgenommen. Man schaffe Rechtssicherheit und sende ein klares Signal für Transparenz, Nachhaltigkeit und fairen Wettbewerb. Das Gesetz sei ein Kompromiss zwischen mehr Transparenz und weniger Bürokratie, meinte auch Petra Oberrauner (SPÖ). Die EU habe viele der ursprünglichen Vorgaben angepasst und arbeite an weiteren. Zudem habe sich der Anwenderkreis um 85 % auf 120 Unternehmen reduziert. Weitere Schritte würden mit einer künftigen Novelle berücksichtigt.
Klaus Fürlinger (ÖVP) trug seine Rede wie schon in einer Nationalratssitzung im Dezember durch einen Stimmavatar vor. Das Ziel bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung müsse sein, politische Inhalte mit Lebensrealitäten in Einklang zu bringen. Alle seien sich einig, dass man für Umwelt und Nachhaltigkeit eintrete. Wenn man aber mitten in einer Wirtschaftskrise mit einem Vertragsverletzungsverfahren darauf bestehe, Nachhaltigkeit auf dasselbe Niveau wie Geschäftsabschlüsse zu heben, habe „irgendjemand“ die Zeichen der Zeit nicht erkannt, merkte er kritisch an. Wenn Unternehmen mehr Arbeit in Berichte als in ihre Produkte stecken müssen, sei etwas aus dem Lot geraten – zumal Österreichs Unternehmen ohnehin vorbildlich in Sachen Nachhaltigkeit unterwegs seien. Auch Jakob Grüner (ÖVP) meinte, er habe seine „Themen“ mit diesem Gesetzespaket. Nachhaltigkeit könne man sich nicht „herbeischreiben“. Sie bräuchte mehr Freiräume und nicht weitere „Bürokratiemonster“. Man sehe aber, dass auf EU-Ebene ein Umdenken stattfinde. Umgesetzt würde jetzt ein Mindestmaß, auch im Sinne der Rechtssicherheit. So habe man etwa eine rückwirkende Berichtspflicht für 2025 wieder „herausverhandelt“, so Grüner.
Es gehe darum, Umwelt und Wirtschaft mit Augenmaß zu verbinden, so Michael Bernhard (NEOS). Kern der Nachhaltigkeitsberichterstattung sei, diese mit der Finanzgebarung auf den gleichen Rang zu heben. Das bedeute, dass finanzielle Ressourcen und ökologisches Verhalten beide auch firmenbuchrelevant werden. Es liege nunmehr eine „bürokratiearme“ Umsetzung der EU-Vorgaben vor, ohne diese überzuerfüllen. In früheren Entwürfen habe die Gefahr bestanden, dass auch mittelständische Betriebe belastet würden. Künftig sollen allerdings nur noch Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. Ꞓ Umsatzerlös adressiert werden. Die großen Betriebe können Klein- und Mittelbetriebe nicht verpflichten und ihnen nicht die Last übertragen, hielt Bernhard fest. (Fortsetzung Nationalrat) mbu
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