Mehrere finanzpolitische Vorhaben standen im Zentrum des heutigen Finanzausschusses. Die geplante gesetzliche Regelung der „Beleglotterie“, mit der Konsumentinnen und Konsumenten durch Geldgewinne zur Einforderung von Kassenbelegen motiviert werden sollen, wurde erneut vertagt.
Diskutiert wurde ein Bericht über die Bekämpfung illegalen Glücksspiels, der eine zunehmende Verflechtung mit organisierter Kriminalität sowie umfangreiche Spenden von Casinos und Lotterien an soziale und gemeinnützige Organisationen dokumentiert. Zudem gab der Finanzausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS grünes Licht für das Finanzmarktsammelgesetz, bei dem es unter anderem zur Umsetzung von EU-Regeln für grüne Anleihen kommen soll. Eine zentrale Rolle soll dabei die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) spielen, die mit umfassenden Aufsichts-, Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen ausgestattet wird.
Lotterie für Kassenbelege erneut vertagt
Der von den drei Koalitionsparteien vorgelegte Gesetzentwurf zu Beleglotterien wurde erneut einstimmig vertagt. Darin ist vorgesehen monatlich 100 Gewinne in der Höhe von jeweils 2.500 Ꞓ unter jenen Personen zu verlosen, die beim Finanzministerium Kassenbelege eingereicht haben. Damit sollen Konsumentinnen und Konsumenten dazu bewogen werden, beim Bezahlen eine Rechnung zu verlangen. Zweimal im Jahr wären überdies Bonusziehungen mit zwei Gewinnen von jeweils 250.000 Ꞓ möglich. Das Gesetz soll im Oktober 2026 in Kraft treten und befristet bis Ende 2029 gelten (630/A). Der Finanzausschuss hat den Gesetzesentwurf im Dezember 2025 in eine Ausschussbegutachtung geschickt (siehe Parlamentskorrespondenz 1197/2025), aus der 34 Stellungnahmen hervorgingen. Diese könnten zu Abänderungen führen und sind auf der Homepage des Parlaments ersichtlich.
Die Vertagung wurde von der SPÖ beantragt. Kai Jan Krainer (SPÖ) führte aus, es gelte technische Fragen zu klären, die nicht bis zum morgigen Nationalratsplenum geklärt werden können. Er sprach sich für einen zusätzlichen Termin für einen Finanzausschuss aus, um die Materie im Februar im Nationalrat behandeln zu können.
Grüne erkundigen sich bei parlamentarischem Budgetdienst
Jakob Schwarz (Grüne) sah viele Fragen ungeklärt und hielt fest, dass die Regierungsparteien das Gesetz nach einer Ausschussbegutachtung selbst vertagen und bezog sich auf eine Analyse des Budgetdiensts des Parlaments. Dieser habe angeregt, eine Einschränkung der Belege nach Branchen oder Höhe einzuführen. Schwarz erkundigte sich zu empirischen Befunden aus anderen Ländern sowie darüber, ob die Wirkung der Maßnahme in Relation zur Steuerdisziplin im jeweiligen Land stehe.
Die Leiterin des Budgetdiensts erklärte: Um die intendierte Anreizwirkung zu verstärken, könnte bei der Ausgestaltung des Auswahlalgorithmus
stärkere Gewichtung von Rechnungen mit hohen Beträgen oder aus betrugsanfälligeren Branchen vorgenommen werden. Die Höhe der steuerlichen Mehreinnahmen hänge an der Steuermoral in dem jeweiligen Land, so die Finanzexpertin.
FPÖ stellt Maßnahme in Frage
Auch Arnold Schiefer (FPÖ) stellte die Frage in den Raum, ob die Maßnahme tatsächlich zielführend sei. Er bestätigte, dass es mehr Zeit brauche. Zu diskutieren sei, ob es sinnvoll ist, die Belegpflicht zu reduzieren und gleichzeitig eine Maßnahme zu setzen, bei der Belege benötigt werden. Stattdessen sprach er sich dafür aus, die Geldmittel für Entbürokratisierung zu nutzen. Fraktionskollege Michael Fürtbauer interessierte sich ebenfalls für die Analyse des Budgetdiensts und wollte wissen, welche Branchen gemeint sein könnten. Zudem bezog er sich auf die Kalte-Hände-Regelung und unterstrich, dort gebe es keine Belege und es sei auch nicht gewünscht, dass diese Betriebe Belege ausstellen müssen (siehe Parlamentskorrespondenz 1163/2025).
Die Mehrwertsteuerdisziplin in Österreich sei hoch, unterstrich Schiefer und stellte in Frage, ob es überhaupt relevante Verbesserungen geben könne. Dem hielt Krainer entgegen, dass es nicht der Sinn sei, mehr Steuern zu generieren, sondern darauf zu achten, dass es nicht weniger werden. Es handle sich um eine Begleitmaßnahme zum digitalen Beleg, damit die Steuermoral hoch bleibe. Der SPÖ-Abgeordnete wollte dem Vorschlag, einzelne Branchen anders zu bewerten nicht näher treten zumal dies ein politisches Signal wäre.
Eibinger-Miedl: Beleglotterie als Begleitmaßnahme zum digitalen Beleg
Ab 1. Oktober 2026 wird der digitale Beleg auf Basis des Abgabenänderungsgesetzes 2025, das Neuerungen zur elektronischen Zustellung im Rahmen der Bundesabgabenordnung enthält, eingeführt. Der digitale Beleg gilt ohne Betragsgrenze, hielt Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl in Richtung Nina Tomaselli (Grüne) fest. Belege sollen künftig nicht mehr ausgedruckt werden müssen. Die Ausstellung eines elektronischen Belegs gilt weiterhin als Erfüllung der Belegerteilungspflicht, wenn Unternehmen den Beleg zur Verfügung stellen. Dies gilt beispielsweise auch in Form von E-Mails oder als QR-Code. Die Beleglotterie soll als Anreiz zur Belegmitnahme dienen, unterstrich Eibinger-Miedl.
Illegales Glücksspiel wird komplexer
Zwischen 2022 und 2024 führte die Finanzpolizei 789 Kontrollen illegaler Glücksspiellokale durch, beschlagnahmte 1.047 Geräte und beantragte Geldstrafen in Höhe von 7,355 Mio. Ꞓ, während organisierte Banden zunehmend bewaffnet und mit Drogen in Verbindung standen, so der Tätigkeitsbericht der Finanzpolizei zum Glücksspiel. Gleichzeitig berichtet das Finanzministerium über Spenden der Glücksspielkonzessionäre und Bewilligungsinhaber, die vor allem Organisationen zur Suchtberatung, psychischen Gesundheit und Bildung unterstützten, darunter die größte Einzelspende von 830.000 Ꞓ der Österreichischen Lotterien im Jahr 2022 (III-253 d.B.). Die beiden Berichte werden alle drei Jahre vorgelegt. Es werde gezeigt, wie illegales Glücksspiel bekämpft werde. Bei den Spenden handle es sich um übliche Spenden, hielt Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl fest. Der Bericht wurde vom Finanzausschuss enderledigt.
In den Bundesländern Salzburg und Oberösterreich seien noch Strukturen illegaler Angebote von Glücksspiel erkennbar und werden weiterhin konsequent verfolgt, erklärte Eibinger-Miedl. Vereinzelt sei ein Angebot an geheimen Pokerrunden festzustellen, die in Verbindung mit Drogen und organisierter Kriminalität stehen. Das Thema werde komplexer, hielt Eibinger-Miedl fest. Daher bedürfe es der Zusammenarbeit zwischen Finanzpolizei und anderen Behörden.
Allgemeiner Rückgang an illegalem Glücksspiel, weiterhin Hotspots vorhanden
Allgemein gehe das illegale Glücksspiel zurück, betonte Christoph Pramhofer (NEOS). Er interessierte sich für die Gründe des Rückgangs in anderen Bundesländern, aber auch für den Online-Bereich. Manche Bundesländer seien nahezu frei von illegalem Glücksspiel, unterstrich Maximilian Linder (FPÖ), während andere noch massiv damit konfrontiert seien. Er hinterfragte, ob es bei den Spenden Regelungen gebe, die vorsehen, dass das Geld in Österreich bleibe. Derzeit gebe es keine Auflagen bei den Spenden, informierte die Staatssekretärin.
Der Rückgang sei stark auf die Kontrollen zurückzuführen, hielt Eibinger-Miedl fest. Eine Rolle spiele aber auch das legale Angebot an Glücksspiel, das nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt sei, und der damit verbundene Informationsstand im jeweiligen Bundesland. Alexander Petschnig (FPÖ) hinterfragte, ob es bei zugelassenem Glücksspiel weniger illegales Glücksspiel gebe. Eibinger-Miedl konnte nicht ausschließen, dass in manchen Regionen der Eindruck entstehe, dass dort, wo ein legales Angebot bestehe, das illegale zurückgehe.
Kontrollen bekämpfen illegales Glücksspiel, betonte auch Nina Tomaselli (Grüne), es gebe keinen statistischen Zusammenhang zwischen legalem bzw. illegalem Angebot in dem jeweiligen Bundesland und der Höhe des Aufkommens. Tomaselli interessierte sich auch für die gesetzliche Überarbeitung von Konzessionen.
Ausschuss diskutiert private Verlosung einer Wohnung in Niederösterreich
Zudem machte Tomaselli darauf aufmerksam, dass in Niederösterreich eine Wohnung von Privatpersonen verlost werde. Dies sei keine begrüßenswerte Entwicklung, so Tomaselli. „Haus-Verlosungen“ seien vor etwa zehn Jahren ein Thema gewesen, bestätigte ein Experte des Finanzministeriums, seit der Einführung der Immobilienertragsteuer spiele dies praktisch keine Rolle mehr. Es könne mit den generellen Regeln für Glücksspiel geregelt werden. Das Finanzministerium werde dies mitbedenken und neu beleuchten. Bei einer einmaligen „Haus-Verlosung“ könne es sein, dass dies nicht gewerblich erfolge. Tomaselli sprach sich dafür aus, im Sinne des Konsumentenschutzes nachzuschärfen.
Finanzmarktsammelgesetz: Umsetzung europäischer Vorgaben für grüne Anleihen
Teil des von der Regierung übermittelten Finanzmarktsammelgesetzes (366 d.B.) ist ein neues EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz (EuGB-VVG), das der wirksamen Anwendung der direkt gültigen EU-Verordnung über europäische grüne Anleihen (EuGB) in Österreich dienen soll. Dadurch sollen einheitliche Standards und Transparenzregeln eingeführt werden, die das Vertrauen der Investoren stärken und Greenwashing verhindern. Insgesamt zielen die Maßnahmen darauf ab, die Transparenz, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Finanzplatzes im Einklang mit dem European Green Deal zu erhöhen.
Zentrale Rolle soll dabei die FMA als zuständige Stelle spielen. Um die Einhaltung der Offenlegungspflichten zur Mittelverwendung zu überwachen, soll diese mit umfassenden Aufsichts-, Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen ausgestattet werden. Bei Verstößen gegen die Verordnung soll die FMA etwa den Handel aussetzen, die Verwendung der Bezeichnung „EuGB“ untersagen oder Verwaltungsstrafen verhängen können, die bei juristischen Personen bis zu 500.000 Ꞓ oder 0,5 % des jährlichen Gesamtumsatzes betragen können. Darüber hinaus soll die FMA als Sammelstelle für das zentrale europäische Zugangsportal (ESAP) bestimmt werden, um die digitale Zugänglichkeit und Vergleichbarkeit von Informationen über grüne Anleihen sicherzustellen.
Zahlreiche andere Gesetzesänderungen im Rahmen der Novelle umfassen unter anderem technische Anpassungen im Bankensektor, wie die Ausübung von Wahlrechten beim Output Floor (Basel III) sowie die Förderung von Echtzeitüberweisungen. Zur Absicherung dieser Standards sollen der FMA erweiterte Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse übertragen und die Finanzierung der Behörde sichergestellt werden.
Ein von Kai Jan Krainer (SPÖ) für die Regierungsparteien eingebrachter Ausschussantrag sieht zudem eine Änderung des Nationalbankgesetzes vor. Laut Krainer sollen künftig jene Gutachten, die die Nationalbank bei Verordnungen und Erlässen der FMA erstellt, nicht nur die Finanzmarktstabilität, sondern auch negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft berücksichtigen. Zudem kündigte Krainer an, dass geplant sei, in der morgigen Nationalratssitzung einen Abänderungsantrag mit inhaltlichen Korrekturen zur Regierungsvorlage vorzulegen.
Das Finanzmarktsammelgesetz werde statt einer Stärkung des Kapitalmarkts zu einer weiteren Regulierung durch den Staat führen, argumentierte Barbara Kolm (FPÖ) die Ablehnung durch ihre Fraktion.
Neben Regulierungsmaßnahmen beinhalte die Regierungsvorlage auch Deregulierungsmaßnahmen, etwa beim Finalitätsgesetz, entgegnete Christoph Pramhofer (NEOS). Auch für das „Onboarding weiterer Kryptodienstleister“ in Österreich komme es zu weiteren Verbesserungen.
Für Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl geht es beim Finanzmarktsammelgesetz um die Umsetzung europäischer Vorgaben, wobei eine vertiefende Harmonisierung der Finanzmärkte Sinn mache. (Schluss Finanzausschuss) gla/edl
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