Nach einer vermeintlichen Datenaktualisierung plünderten Betrüger das PayPal-Konto eines Kärntners im Minutentakt. Der Gesamtschaden belief sich auf rund 8.500 Euro. Der Geschädigte hatte zuerst versucht, die Angelegenheit selbst zu regeln. Er nahm Kontakt mit PayPal auf, nutzte das offizielle Konfliktlösungscenter und stellte einen Käuferschutzantrag. Doch der Zahlungsdienstleister lehnte die Rückerstattung ab. Die Begründung: Die Transaktionen seien durch die Eingabe der Zugangsdaten autorisiert worden. Der Kärntner lies dieses Argument aber nicht gelten und wandte sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. Herwig Höfferer, Leiter der Abteilung Konsumentenpolitik: „Der Konsument konnte eindeutig nachweisen, dass er nie etwas bei diesem Unternehmen, das die Abbuchungen getätigt hat, bestellt hatte. Nach mehrmaliger schriftlicher Intervention sowie einer Anzeige bei der Polizei, lenkte PayPal schließlich ein. Der gesamte Betrag von 8.500 Euro wurde dem Konsumenten zurücküberwiesen.“
Tipps der AK: So schützen Sie sich vor Phishing
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Keine Links in E-Mails: Loggen Sie sich immer direkt über die offizielle Website (Eingabe im Browser) oder die App ein.
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Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Aktivieren Sie diese Sicherheitsstufe überall, wo es möglich ist.
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Dringlichkeit ist ein Warnsignal: Banken und Zahlungsdienste fordern Sie niemals unter Zeitdruck zur Dateneingabe auf.
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Im Ernstfall: Kontaktieren Sie bei Betrugsverdacht sofort Ihr Kreditinstitut, um Karten und Konten zu sperren.
Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten:
konsument@akktn.at oder 050 477-2000
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