Kinderrechte umsetzen heißt Ressourcen sichern

Kinder haben ein Recht auf Entwicklung, Entfaltung und Teilhabe und dafür braucht es auch die entsprechenden Ressourcen. Eine vorausschauende, kinderfreundliche Budgetplanung stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche jene Unterstützung erhalten, die sie brauchen, um ihr Potenzial bestmöglich zu entfalten. Davon hängt maßgeblich die Verwirklichung der Kinderrechte in der Praxis ab.

„Wir haben in Österreich gute kinderrechtliche Grundlagen aber wir nutzen sie noch nicht ausreichend. Wir müssen genauer wissen, wie viel und wofür Geld für junge Menschen eingesetzt wird, um gezielt und nachhaltig planen zu können“, betont der Wiener Kinder- und Jugendanwalt Sebastian Öhner.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (KIJAs) nehmen die vor Kurzem gefassten Budgetbeschlüsse in den Ländern zum Anlass, um auf die Notwendigkeit einer strukturellen und systematischen Berücksichtigung der Rechte junger Menschen in der öffentlichen Haushaltsplanung hinzuweisen. „Obwohl Kinder laut Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern ein verfassungsrechtlich verankertes Recht auf Mitsprache haben, werden ihre Interessen in Budgetprozessen häufig nicht ausreichend erfasst oder berücksichtigt“, so Salzburgs Kinder- und Jugendanwältin Johanna Fellinger.

Die rechtliche Grundlage für eine kinderfreundliche Budgetierung ergibt sich aus Artikel 4 der UN-Kinderrechtskonvention (KRK), die Österreich im Jahr 1992 ratifiziert hat. Dieser verpflichtet die Vertragsstaaten, „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen“ zur Umsetzung der Kinderrechte zu treffen und dabei ihre verfügbaren Mittel bestmöglich auszuschöpfen. Das General Comment No. 19 (GC 19) des UN-Kinderrechteausschusses konkretisiert diese Verpflichtung und legt fest, dass Staaten ihre öffentlichen Budgets so gestalten müssen, dass nachvollziehbar ist, welche Ressourcen Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Ohne ein systematisiertes child friendly budgeting ist die Umsetzung der Kinderrechte laut UN-Ausschuss nicht möglich.

Ein kindgerechtes Budget erfordert klare gesetzliche Rahmenbedingungen, eine nachvollziehbare Datenerhebung, Transparenz bei der Mittelverwendung sowie partizipative Elemente, die Kinder und Jugendliche in Planungsprozesse einbinden. Zudem sollen alle Phasen des Haushaltszyklus – Planung, Beschluss, Vollzug und Nachverfolgung – unter kinderrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. Leitprinzipien wie Effektivität, Effizienz, Gleichbehandlung, Transparenz und Nachhaltigkeit bilden dabei die Grundlage. Lukas Trentini, Tiroler Kinder- und Jugendanwalt betont: “Insbesondere müssen vulnerable Gruppen, etwa Kinder mit Behinderungen, fremduntergebrachte Kinder, in Armut lebende oder geflüchtete Kinder im Budgetprozess besonders berücksichtigt werden.“

In Österreich sind Kinderrechte zusätzlich durch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BVG Kinderrechte) verankert. Artikel 1 dieses Gesetzes verpflichtet öffentliche und private Einrichtungen, das Wohl des Kindes bei allen kinderrelevanten Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen. Artikel 4 verankert ein Recht auf Mitsprache und Berücksichtigung der Meinung junger Menschen. Dennoch zeigen die letzten Überprüfungen des UN-Kinderrechteausschusses (2019/20), dass Österreich bislang kein umfassendes System zur kinderfreundlichen Budgetierung etabliert hat. Sebastian Öhner, Wiens Kinder- und Jugendanwalt macht deutlich: „Es fehlt an transparenter Datengrundlage, an Indikatoren zur Erfolgskontrolle und an klaren Budgetlinien, die Ausgaben für Kinder sichtbar machen.“

Kinderrechtliches Fazit

Die Umsetzung der Kinderrechte im Budgetwesen bleibt in Österreich bisher fragmentarisch. Eine kinderrechtliche Perspektive ist in der Haushaltsplanung systematisch kaum verankert.

Empfehlungen der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs

Die Kinder- und Jugendanwält*innen sprechen sich für folgende Empfehlungen aus:

  • Aufbau einer systematischen Analyse, wie viel Geld tatsächlich für Kinder und Jugendliche eingesetzt wird (gemäß GC 19);
  • Verankerung des Kindeswohlvorrangs bei allen budgetrelevanten Entscheidungen, um insbesondere die Rechte von Kindern aus vulnerablen Gruppen zu sichern;
  • Altersgerechte partizipative Einbindung von Kindern und Jugendlichen in Planungs- und Entscheidungsprozesse
  • Bereitstellung kindgerechter und verständlicher Informationen über das Budget.

„Nur durch ein transparentes, partizipatives und kinderrechtsbasiertes Budget kann sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche die Ressourcen erhalten, die sie für Entwicklung, Entfaltung und Chancengleichheit benötigen“, betont Oberösterreichs Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger abschließend.

Positionspapier: https://www.kija.at/stellungnahmen

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