Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl, Konsumentenschutzstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig und der Staatssekretär für Entbürokratisierung Sepp Schellhorn zogen im Rahmen der heutigen Pressekonferenz eine positive Zwischenbilanz der Regierungsarbeit zur Inflationsbekämpfung und der Maßnahmen für den wirtschaftlichen Aufschwung in Österreich.
Die Maßnahmen gegen die Teuerung sind vielfältig und reichen von einem Gesetz gegen Shrinkflation (Anti-Mogelpackungsgesetz) über ein Mietpaket für leistbares Wohnen bis hin zu einer umfassenden Reform des heimischen Strommarkts mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG). Zudem wird ab 1. Juli 2026 die Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel auf unter fünf Prozent halbiert.
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl: „Die vorliegenden Parameter stimmen zuversichtlich, dass die Trendwende in Österreich eingeleitet wurde. Nachdem der Preisdruck in den letzten Monaten die Haushalte belastet und auch die Wirtschaft unter Druck gesetzt hat, bringen wir seitens der Bundesregierung weitere gezielte Maßnahmen auf den Weg. So werden die im Energiebereich beschlossenen Entlastungsmaßnahmen in den kommenden Monaten ihre Wirkung zeigen. Auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel leistet hierzu einen Beitrag. Gleichzeitig bleiben wir bei der Konsolidierung des Staatshaushalts konsequent auf Kurs.“
„Seit Beginn dieser Bundesregierung kämpfen wir Schritt für Schritt für mehr Transparenz und Fairness im Lebensmittelhandel – im Regal genauso wie entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wir gehen gegen falsche Rabatte, intransparente Preise und Mogelpackungen vor. Unser Grundsatz ist klar: Wer trickst, verliert. Und wer fair wirtschaftet, kann sich auf einen starken Staat verlassen“, so Staatssekretärin für Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig.
Staatssekretär für Entbürokratisierung Sepp Schellhorn betonte, dass nachhaltiger Aufschwung und wirksame Inflationsbekämpfung nur durch den Abbau bürokratischer Hürden, der Verkürzung überlanger Verfahren und mehr Wettbewerb gelingen könne: „Genau hier setze ich an. Diese Hürden bereiten wir, durch Beiträge zu Budget und Stabilitätspakt, als Treiber in Fördertaskforce und Reformpartnerschaft, als Vorkämpfer für Industrie und Entbürokratisierung. Inhaltlich folgt 2026 ein zweites großen Entbürokratisierungspaket, ein Follow-Up-Prozess für die vielen Einreichungen über unser SEDA Service Formular und unser erster Entbürokratisierungsbericht, der zeigen wird, welche Blockaden wir lösen müssen, um den Teufelskreis aus Inflation und Stagnation zu zerschlagen.“
Die Maßnahmen im Überblick:
Energiepreise als Inflationstreiber wirksam begrenzt
Energiepreise waren in den vergangenen Jahren einer der Haupttreiber der Inflation. Umso bedeutender ist es gewesen, hier entschlossen zu handeln. Bereits im Dezember wurde ein umfassendes Energiepaket im Nationalrat beschlossen, das nun Wirkung entfaltet:
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Senkung der Elektrizitätsabgabe auf 0,1 Cent für Haushalte.
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Halbierung der Elektrizitätsabgabe für Unternehmen.
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Mehr Transparenz und verpflichtende Weitergabe sinkender Energiepreise.
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Entlastungen bei Abgaben und Netzkosten.
Transparenz im Lebensmittelsektor
Im Dezember 2025 lag die Inflation bei Lebensmitteln in Österreich bei +4,1 % – deutlich höher als in Deutschland (+0,8 %) oder Frankreich (+1,7 %). Damit bleibt der Lebensmittelsektor einer der zentralen Preistreiber. Die Bundesregierung hat daher seit Sommer 2025 eine Reihe gezielter Maßnahmen umgesetzt, um für mehr Transparenz, Fairness und Kontrolle zu sorgen. Ein erster Schritt waren die Rabattklagen gegen alle großen Supermarktketten, um irreführende Aktionen abzustellen. Im September wurde das Anti-Mogelpackungsgesetz auf den Weg gebracht: Ab April 2026 gilt eine Kennzeichnungspflicht für Shrinkflation, bei Verstößen drohen Strafen bis zu 15.000 Euro. Zudem wurde mit der zentralen Preistransparenzdatenbank ein laufendes Monitoring entlang der gesamten Wertschöpfungskette beschlossen.
Der heute präsentierte Preisradar der Statistik Austria macht erstmals 100 Produkte vom Feld bis ins Regal vergleichbar – ein wichtiger Schritt hin zu einem faktenbasierten Überblick über Preisaufschläge.
Im Jänner hat die Bundesregierung außerdem beschlossen, die Strafen bei Preis- und Rabatttricks nochmals zu verschärfen. Gleichzeitig wird die Bundeswettbewerbsbehörde mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet – etwa zur regelmäßigen Analyse von Ein- und Verkaufspreisen.
Teuerung beim Wohnen: Kostenanstieg gezielt eingebremst
Ebenfalls im Dezember des Vorjahres wurde ein Mietpaket für leistbares Wohnen beschlossen. Kernstück des Pakets ist die Ausweitung der Mietpreisbremse auch auf bislang ungeregelte Mieten, wobei ab 2026 eine gesetzliche Deckelung von Mietsteigerungen gilt. Gleichzeitig wird die Mindestbefristung neuer Mietverträge von drei auf fünf Jahre verlängert, um mehr Planungssicherheit für Mieterinnen und Mieter zu schaffen. Für geregelte Mietverhältnisse bleiben zudem klare Obergrenzen für Mietanpassungen festgelegt. Insgesamt werden mit dem Mietpaket über 2,5 Millionen Menschen spürbar entlastet und besser vor übermäßigen Mietsteigerungen geschützt.
Günstigerer Einkauf: Umsatzsteuer-Senkung ab Juli
Ab 1. Juli 2026 wird die Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel auf unter fünf Prozent halbiert. Das schafft zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen eine nachhaltige Entlastung für die österreichischen Haushalte. Die Senkung der Umsatzsteuer wird durch eine Plastikabgabe für nicht recycelbares Plastik und eine Paketabgabe für Drittstaatspakete gegenfinanziert werden.
Ausblick
Neben der Umsatzsteuer-Senkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel liegt ein weiterer Schwerpunkt auf dem konsequenten Vorgehen gegen ungerechtfertigte Preisaufschläge. Durch den Ausbau der Preisdatenbank schafft die Bundesregierung mehr Transparenz entlang der Wertschöpfungsketten und macht überhöhte Aufschläge erstmals systematisch sichtbar. Dort, wo sich Preisunterschiede sachlich nicht begründen lassen, behält sich die Bundesregierung gezielte regulatorische Eingriffe ausdrücklich vor. Gleichzeitig wird der sogenannte „Österreich-Aufschlag“ entschlossen bekämpft, bei dem internationale Markenprodukte hierzulande teils deutlich teurer angeboten werden als in vergleichbaren EU-Staaten. Österreich setzt sich daher auch auf europäischer Ebene für faire Liefer- und Wettbewerbsbedingungen ein, um Konsumentinnen und Konsumenten nachhaltig zu entlasten.
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