Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 17. Jänner 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:
Behindertenparkplatz
Seit der schweren Erkrankung ihres Ehemanns hat Frau Dr. P. einen Behindertenparkplatz für ihr gemeinsames Auto. Das Problem dabei: Der Parkplatz in einer kleinen Seitengasse im 2. Bezirk in Wien wird oft von anderen Pkw zugeparkt. Ein Abschleppen dieser Autos ist oft nicht möglich, da die Gasse zu schmal dafür ist. Nur wenige Schritte vom derzeitigen Parkplatz entfernt wäre ebenfalls eine Möglichkeit, einen Behindertenparkplatz zu errichten, doch laut MA 46 sei das nicht möglich, da der Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Wohnortes sein muss. Frau Dr. P. hat sich nun mit der Bitte um Hilfe an die Volksanwaltschaft gewandt.
Fahrverbot in Reitern
Vor etwas mehr als zwei Jahren hat sich eine Bürgerinitiative in Reitern an die Volksanwaltschaft gewandt. Der kleine Ort leidet daran, dass er vermehrt mit Schwerverkehr konfrontiert ist – vermutlich, weil die Fahrzeuge von den Navis so umgeleitet werden, meint die Bevölkerung. Deshalb komme es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit den Autos der Anrainerinnen und Anrainer sowie Schulkindern, die diese Straße ebenfalls benützen müssen. „Bürgeranwalt“ hat darüber berichtet und nun nachgefragt, ob eine Lösung gefunden worden ist.
Haus im Grünland
Ein aus Syrien stammender Kleinunternehmer will seiner Familie den Traum vom Leben am Land erfüllen und erwirbt ein Haus im Waldviertel um 30.000 Euro. Als er Baumaterialien einkauft und mit der Sanierung beginnt, verhängt die Gemeinde einen Baustopp. Das Haus steht in einer Grünlage und im Hochwassergebiet. Doch gesagt hätte ihm das niemand. Wurde der Syrer übervorteilt und wie kann er weiter vorgehen?
Gebrochener Ski
Frau S. hat sich kurz vor den Semesterferien im Februar vergangenen Jahres einen neuen Atomic-Ski gekauft. Bereits bei der dritten Abfahrt in Vorarlberg stürzt die Juristin und verletzt sich schwer. Der neue Ski ist oberhalb der Bindung komplett durchgebrochen. Die Frau nimmt mit Atomic Kontakt auf, doch die Firma lehnt jegliche Verantwortung ab. Frau S. bringt daraufhin eine Produkthaftungsklage gegen Atomic ein. Doch ein Gutachter kommt zu dem Schluss, die Fahrweise der 52-Jährigen sei schuld an dem Skibruch. Das will sich Frau S. so nicht gefallen lassen und will nun in der nächsten Instanz weiter um ihr Recht kämpfen.
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