Der Senat 3 des Presserats bewertet den Beitrag „‘Mach etwas Neues oder bleib zu Hause‘“, erschienen in der Tageszeitung „Kurier“ vom 30.05.2025, sowie dessen Onlineversion als Verstoß gegen Punkt 2 des Ehrenkodex (Genauigkeit).
In der Einleitung des Beitrags wird zunächst über aktuelle Projekte und die Familie des Hollywoodstars Clint Eastwood berichtet. Daran anschließend wird ein Interview mit Eastwood gebracht, das insgesamt acht Fragen und Antworten umfasst.
Mehrere Leserinnen und Leser haben sich an den Presserat gewandt und kritisiert, dass dieses Interview einer Aussage von Clint Eastwood zufolge so nicht stattgefunden habe. An keiner Stelle werde darauf hingewiesen, dass das „Interview“ aus alten Aussagen Eastwoods zusammengesetzt worden sei (die Autorin hat dies im Nachhinein bekannt gegeben).
Auf „kurier.at“ wurde am 03.06.2025 eine Stellungnahme des Chefredakteurs veröffentlicht, in der dargelegt wurde, dass der Artikel der Form nach nicht als Porträt sondern als Interview gestaltet sei, weshalb der falsche Eindruck entstanden sei, es handle sich um ein neues Interview. Dass dem nicht so gewesen sei, entspreche nicht den Qualitätsstandards des „Kurier“. Auch wenn keines der früheren Zitate erfunden sei, werde man künftig nicht mehr mit der Autorin zusammenarbeiten.
Der Anwalt der Medieninhaberinnen argumentiert in seiner schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Presserat damit, dass man als Medium nicht erwarten könne, dass eine langjährige Journalistin einen solchen Fehler mache, und dass das Medium deswegen kein Verschulden treffe.
In der Verhandlung wiederholt der Chefredakteur des „Kurier“ nochmals seinen Standpunkt. Zudem sei es üblich, dass mehrere Journalistinnen und Journalisten gemeinsam ein Interview mit Hollywood-Stars führen, das dann innerhalb eines Jahres verwertet werden könne. Die Redaktion habe nicht damit rechnen können, dass die Aussagen für das Interview aus älteren anderen Gesprächen stammen.
Der Senat teilt die Auffassung des Chefredakteurs, dass es durchaus üblich sei, mit Hollywood-Stars in Gruppen Interviews zu führen, die dann zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht werden. Nicht üblich ist es jedoch, Aussagen aus mehreren Interviews zu einem neuen Interview zusammenzufügen.
Im vorliegenden Fall wurde also nicht ein Interview anhand spezifischer Fragen mit Clint Eastwood geführt, sondern es handelt sich vielmehr um einen Zusammenschnitt von früheren Aussagen des Schauspielers.
Nach Auffassung des Senats hätte dies jedoch gegenüber den Leserinnen und Lesern transparent gemacht werden müssen. Das Publikum wurde in die Irre geführt. Die Vorgehensweise der Autorin des Beitrags bewertet der Senat als groben journalistischen Fehler: Obwohl es kein Interview in dieser Form gegeben hatte, wurde dies so dargestellt. Das widerspricht Punkt 2.1 des Ehrenkodex, wonach es zur obersten Verpflichtung von Journalistinnen und Journalisten gehört, dass Informationen gewissenhaft und korrekt wiedergegeben werden müssen.
Ob die Redaktion oder der Chefredakteur das Fehlverhalten der Autorin hätte erkennen können, muss der Senat nicht näher prüfen. Auch wenn es sich bei ihr um eine freie Mitarbeiterin handelt, ist ihr Fehlverhalten dem betroffenen Medium zuzurechnen. Andernfalls könnte ein Medium immer damit argumentieren, dass das Verschulden bei der (freien) Journalistin liege und nicht unmittelbar beim Medium. Selbst bei einem Gastkommentar muss das Medium für etwaige journalistische Fehler der Autorin oder des Autors einstehen.
Dennoch begrüßt es der Senat, dass die Redaktion des „Kurier“ nach Bekanntwerden der Vorwürfe rasch gehandelt und auch Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen hat. Darüber hinaus bewertet der Senat auch die Klarstellung des Chefredakteurs gegenüber den eigenen Leserinnen und Lesern als positiv.
Der Senat stellte einen Verstoß gegen Punkt 2 des Ehrenkodex (Genauigkeit) fest und forderte die Medieninhaberin auf, die Entscheidung freiwillig im betroffenen Medium zu veröffentlichen oder bekanntzugeben.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND VON MITTEILUNGEN MEHRERER LESERINNEN UND LESER
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall führte der Senat 3 des Presserats aufgrund von Mitteilungen mehrerer Leserinnen und Leser ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aufgrund von Mitteilungen). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Medieninhaberin der Tageszeitung „Kurier“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, Gebrauch gemacht.
Die Medieninhaberin der Tageszeitung „Kurier“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats anerkannt.
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