Transparente Förderung, starke Zivilgesellschaft: Unterausschuss bekräftigt Bedeutung von Vereinen und NGOs

Der ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses hat sich in seiner zweiten Sitzung auf Wunsch der FPÖ heute erneut mit Zahlungen an Vereine, NGOs und gemeinnützige GmbHs befasst. Der Fraktionsführer der Volkspartei, Wolfgang Gerstl, nutzte die Sitzung, um die zentrale Rolle der Freiwilligenarbeit und des gemeinnützigen Sektors in Österreich zu betonen.

Bereits in der ersten Sitzung hatte der NGO-Experte Michael Meyer von der WU Wien dargelegt, dass öffentliche Förderungen in Österreich auf strengen rechtlichen und administrativen Vorgaben beruhen. Leistungsvereinbarungen würden nicht willkürlich vergeben, sondern nach klar definierten Regelwerken, die sich an Standards öffentlicher Ausschreibungen orientieren oder diese teilweise sogar übertreffen. Der damit verbundene administrative Aufwand diene der Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Mitteleinsatzes. Zudem hob Meyer die demokratiepolitische Bedeutung der Vereins- und Organisationsfreiheit als Grundpfeiler der österreichischen Demokratie hervor. “Der gemeinnützige Sektor entspricht rund 300.000 Vollzeitäquivalenten und generiert einen volkswirtschaftlichen Wert in Milliardenhöhe”, so Gerstl. Ein systematischer Missbrauch von Fördermitteln sei nicht erkennbar, zumal Förderungen nur einen begrenzten Teil der Gesamtfinanzierung ausmachten und überwiegend von Ländern und Gemeinden getragen würden.

In der aktuellen Sitzung standen heute Expertinnen und Experten aus dem Innen- und dem Finanzministerium Rede und Antwort zur Förderpraxis in ihren Ressorts. Die Zahlungen beider Ministerien bewegen sich im Zeitraum 2019 bis 2025 jeweils im niedrigen dreistelligen Millionenbereich.

Zwischen 2019 und 2025 wurden im Innenministerium unter anderem Leistungsvereinbarungen im Umfang von 111 Millionen Euro abgeschlossen, unter anderem mit Organisationen wie NEUSTART, dem Roten Kreuz, Gewaltschutzzentren, der Flugrettung sowie Einrichtungen der Sozial- und Opferschutzarbeit. Zusätzlich flossen 77,4 Millionen Euro an Förderungen an NGOs, Vereine und gemeinnützige GmbHs, etwa in den Bereichen Katastrophen-, Zivil- und Rettungswesen. “Diese Zahlen zeigen, dass öffentliche Mittel gezielt in konkrete Leistungen fließen, die tagtäglich Menschen helfen und staatliche Strukturen entlasten”, betonte Gerstl. Sicherheit entstehe nicht allein durch Polizeiarbeit, sondern durch das Zusammenspiel von Prävention, sozialer Unterstützung, Opferschutz und medizinischer Versorgung. “Politisch handelt es sich damit um Investitionen in Sicherheit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Stabilität – getragen von tausenden engagierten Freiwilligen in ganz Österreich!”

Im Finanzministerium beliefen sich die Zahlungen im Zeitraum 2019 bis 2025 auf insgesamt ca. 102 Millionen Euro. Dabei entfielen ca. 70 Millionen Euro auf Wirtschaftsforschungsinstitute, ca. 20 Millionen Euro auf den österreichischen Städte- und den Gemeindebund sowie rund zehn Millionen Euro auf andere Einrichtungen. “Auch diese Förderstrategie wirkt vielseitig und vor allem auch regional und vorausschauend. Durch die Leistungen von Forschungseinrichtungen erhält das Ministerium wertvolle Entscheidungsgrundlagen. Zudem fungieren Wirtschaftsforschungsinstitute als Frühwarnsystem für konjunkturelle Entwicklungen und steigern durch den Beitrag ihrer externen Forschung auch die Effizienz der Verwaltung”, so Gerstl. (Schluss)

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