Verfahren gegen Rektor Rauscher eingestellt – StA erkennt keine Malversationen bei Lehrveranstaltungen an der PH NÖ

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das auf Grund der Anzeige des BMB geführte Verfahren mit Beschluss vom 5.12.2025 – nunmehr rechtskräftig eingestellt. Dies erfolgte, weil das Vorgehen der PH „nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist“.

Die Behauptung des Bildungsministeriums, die Abberufung des Rektors wäre auf Grund von schwerwiegenden strafrechtlich relevanten Vorwürfen erfolgt, erweist sich somit als haltlos.

Der Rechtsanwalt des Rektors, Mag. Dominik Konlechner dazu: „Die Anzeige stand von Anfang an auf tönernen Füßen. Es ist erschütternd, dass man einen verdienten Bildungs­wissenschaftler mit unbegründeten Vorwürfen öffentlich und beruflich ‚hinrichten‘ kann.“

Die Verfahrenseinstellung ändert nämlich nichts an der rechtswidrigen Abberufung als Rektor, dagegen ist noch ein Zivilverfahren vor dem Arbeitsgericht anhängig.

Rektor Rauscher: „Die falschen Vorwürfe wurden als solche erkannt. Jetzt wäre es Zeit für den Minister, seine Entscheidung zu überdenken, um nicht weiter die Gerichte zu bemühen.“

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