Schnee- und Winterchaos: „Was gilt, wenn ich nicht in die Arbeit kommen kann?“

Wer aufgrund von Naturereignissen wie heftigen Schneefällen – wie aktuell in weiten Teilen des Landes – gar nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten.
„Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt“, betont ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller.

Unbedingt Bescheid geben
Arbeitnehmer:innen müssen aber alles ihnen Zumutbare unternehmen, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen. Ist das nicht möglich, kann der Arbeitgeber eine Verspätung oder das Fernbleiben nicht zum Anlass für eine Entlassung nehmen.
Einfach zu Hause bleiben geht allerdings nicht, stellt Müller klar: „Außerdem muss der Arbeitgeber vom Zuspätkommen oder der Verhinderung informiert werden.“

Kinderbetreuung hat Vorrang
Bleiben aufgrund starker Schneefälle Kindergarten oder Schule geschlossen und kommt niemand anderes für die Betreuung infrage, ist die Lage eindeutig, so Arbeitsrechtsexperte Müller: „Ich bin verpflichtet, meine Fürsorgepflicht zu leisten und werde in dieser Zeit mit dem Kind zu Hause bleiben können – auch ohne Urlaub abbauen zu müssen.“

Mehr Infos auch auf der Homepage des ÖGB unter: Unwetter und Überflutungen: Darf ich von der Arbeit fernbleiben? | ÖGB

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