„Mit der Anhebung der Staatsbürgerschaftsgebühren in NÖ wollen wir dem bundesweiten Trend des Einbürgerungsbooms entgegenwirken. Denn die österreichische Staatsbürgerschaft ist kein Diskontartikel, sondern ein absolutes Privileg und somit ein hohes Gut“, kommentiert FPÖ Sicherheits- und Asyllandesrat Martin Antauer die anstehende Erhöhung der Gebühren in NÖ zur Beantragung der Verleihung der Staatsbürgerschaft.
Der Bund müsse aber endlich eine Gesetzesnovelle liefern. „Die Länder müssen die Bundesvorgaben vollziehen und die vom Bund vorgesetzte Suppe auslöffeln. Daher muss das Staatsbürgerschaftsgesetz endlich deutlich verschärft werden“, unterstreicht Antauer.
Daher wären aus Sicht der FPÖ Niederösterreich folgende Änderungen im Staatsbürgerschafts-Recht dringend nötig:
-) Dauerhafter Ausschluss von der Verleihung der Staatsbürgerschaft bei bestimmten schweren Vorsatzdelikten wie Mord, Vergewaltigung, Terrordelikte.
-) Bei einer rechtskräftigen Verurteilung eines Vorsatzdeliktes zu einer unbedingten Haftstrafe soll bei bestimmten Strafhöhen die Wartezeit erheblich verlängert werden.
-) Grundsätzlich keine Staatsbürgerschaft für Asylwerber oder zumindest eine empfindliche Anhebung der Wartefrist: „Wie verträgt sich Asyl und Staatsbürgerschaft? Das sind doch zwei Paar Schuhe“, so Antauer.
-) Privilegierte Verleihung nach 6 Jahren nur noch in vereinzelten außergewöhnlichen Ausnahmefällen.
-) Vermeidung von Doppelstaatsbürgerschaften.
-) Neuregelung der Einkünfte: „Es sollen nur mehr bestimmte Erwerbstätigkeiten gelten, also das, was der Antragsteller aktiv an Einkommen eingebracht hat“, so Antauer. Weiters müsse der Beobachtungszeitraum geändert werden. „Nicht die besten 36 Monate der letzten 72 Monate sollten gelten, sondern zumindest die letzten fünf vollständigen Jahre. Und in den letzten zehn Jahren vor der Verleihung darf keine Sozialhilfe bezogen worden sein. Wir wollen Nettozahler“, fordert Antauer.
-) Anhebung der erforderlichen Deutschkenntnisse: „Wir wollen mindestens eine B2-Prüfung. Um Betrug zu verhindern, muss die Sprachprüfung beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) abgelegt werden“, stellt Martin Antauer klar.
-) Nachschärfung des Extremismus- und Terrorversagungsgrundes: Es soll kein Naheverhältnis zu einer Terrorgruppe für den Ausschluss vom Staatsbürgerschaftserwerb mehr nötig sein, sondern der begründete Verdacht reichen.
Auch ÖVP-Innenminister Karner müsse endlich liefern: „Es werden 3 straffällige Migranten medienwirksam abgeschoben und Tausende strömen ins Land“, betont Antauer und verweist dabei auf die gewaltige Zuwanderungswelle seit 2015. „Dieses Leck gehört sofort und dauerhaft geschlossen.“
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