Der Zielfahndung des Bundeskriminalamtes gelang am Vormittag des 2. Dezember 2025 ein bedeutender internationaler Fahndungserfolg: Am Flughafen Wien-Schwechat wurde ein 38-jähriger mexikanischer Staatsbürger festgenommen. Grundlage war eine von der Staatsanwaltschaft Korneuburg – basierend auf einem US-Auslieferungsersuchen – erlassene und richterlich genehmigte Festnahmeanordnung.
Schwere Vorwürfe in den USA
Dem Mann werden von den US-Behörden schwere Sexualdelikte zur Last gelegt, darunter schwerer sexueller Missbrauch Unmündiger sowie pornografische Darstellungen Minderjähriger. Nach amerikanischem Recht droht ihm im Falle einer Verurteilung eine Mindestfreiheitsstrafe von 25 Jahren.
Der Beschuldigte ist in den USA bereits einschlägig vorbestraft und hatte bereits rund zehn Jahre in Haft verbracht, unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs, Drogendelikten sowie Verstößen gegen Migrationsbestimmungen.
„Ein beachtlicher Erfolg für die Zielfahnder des Bundeskriminalamtes. Sie sind mit ihrer Professionalität und Schlagkraft ein internationales Aushängeschild. Gratulation!“, so Innenminister Gerhard Karner.
Andreas Holzer, Direktor des Bundeskriminalamtes, ergänzt: „Die heutige Festnahme unterstreicht erneut die hohe Professionalität unserer Zielfahndung. Solche Erfolge sind nur möglich, wenn nationale und internationale Partner mit höchster Präzision und Vertrauen zusammenarbeiten.“
Vorbildliche internationale Zusammenarbeit
Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines Zielfahndungsunterstützungsersuchens des US Department of Homeland Security – Homeland Security Investigations (HSI) – nach der Landung am Flughafen Wien-Schwechat. Der Mann dürfte aufgrund des Besuchs eines Weihnachtsmarktes nach Österreich gereist sein.
Die Umsetzung gelang durch die hervorragende und professionelle Kooperation zwischen dem Bundeskriminalamt, dem HSI-Attaché der US-Botschaft in Wien, der Staatsanwaltschaft Korneuburg sowie der Kriminaldienstgruppe des Stadtpolizeikommandos Schwechat, welche die Maßnahmen am Flughafen maßgeblich unterstützte. Diese enge internationale Zusammenarbeit war entscheidend für den raschen und sicheren Zugriff.
Auslieferungshaft verhängt
Auf Anordnung der ermittlungsführenden Staatsanwältin wurde der Festgenommene in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert und noch am selben Tag der zuständigen Richterin vorgeführt. Die Auslieferungshaft wurde ebenfalls am 2. Dezember 2025 verhängt.
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