Die AK hat Klauseln in den Verträgen von Canal+ (ehemals HD Austria) unter die Lupe genommen. Nach Einbringung einer Klage konnte die AK mit dem TV- und Streaminganbieter eine Einigung erzielen. Die für Konsument:innen bedeutendste Klausel betrifft die zu Unrecht bezahlte Aktivierungsgebühr. Canal+ zahlt sie den Betroffenen auf Antrag zurück. Zudem hat sich Canal+ verpflichtet, weitere Klauseln nicht mehr zu verwenden.
Konsument:innen mussten teilweise bei Abschluss eines Abonnements eine Aktivierungsgebühr – zuletzt in der Höhe von 29,90 Euro – bezahlen. Für die AK waren diese und andere Klauseln rechtswidrig. Nach einer Klage erzielte die AK mit Canal+ eine Einigung. Canal+ zahlt die zu Unrecht eingehobene Aktivierungsgebühr nach Aufforderung an Betroffene zurück.
Was heißt das für Betroffene?
+ Betroffene, die eine Aktivierungsgebühr bezahlt und nicht bereits in der Vergangenheit rückerstattet bekommen haben, erhalten ein Informationsschreiben von Canal+, das alle relevanten Informationen zur Rückforderung enthält.
+ Betroffene, die kein Informationsschreiben erhalten haben, können die Rückforderung über die Website von Canal+ oder mittels Musterbrief der Arbeiterkammer beantragen.
SERVICE: Weitere Details sowie einen Musterbrief für die Rückforderung der Aktivierungsgebühr finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/canalplus.
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