ÖKV: 15. April ist schwarzer Tag für Sicherheit und Hunde

ÖKV: 15. April ist schwarzer Tag für Sicherheit und Hunde

Mit 15. April tritt eine Verordnung des Gesundheitsministeriums unter Ex-Minister Johannes Rauch in Kraft, die den Gebrauchshundesport in Österreich faktisch verunmöglicht – mit gravierenden Auswirkungen auf verantwortungsvolle Tierhaltung, die Ausbildung von Einsatzhunden und das ehrenamtliche Engagement tausender Hundesportlerinnen und Hundesportler. Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) verurteilt diese Regelung scharf und fordert eine sofortige Rücknahme. „Morgen tritt jene Verordnung in Kraft, mit der Verbotsminister Rauch am letzten Amtstag zwischen Tür und Angel das Hundewesen bei Rettung, Polizei, Bundesheer und Zoll zerstört und große Teile verantwortungsvoller Hundezucht und -ausbildung in Österreich verunmöglicht hat“, betont Philipp Ita, Präsident des ÖKV, die schwerwiegenden Folgen dieser Verordnung.

Qualitätsverluste und Sicherheitsrisiken als Folgen der VO

Der ÖKV erinnert die Bundesregierung daran, wie angekündigt, „jetzt das Richtige zu tun“ und betont die zentralen Probleme neuerlich:

  1. Missachtung der Praxis: Die VO ignoriert die Realität tausender verantwortungsvoller Gebrauchshundehalterinnen und -halter in Österreich.
  2. Qualitätvolle Hundezucht: Der züchterische Zugang zu leistungsstarken, charakterlich stabilen und verlässlich geprüften Hunden wird gekappt. Seriöse Hundezucht braucht objektiv messbare Leistung, verlässliche Wesensbeurteilung und ein stabiles Umfeld, in dem Hunde ihre Anlagen zeigen können. All das wird mit einem Federstrich ausgehebelt.
  3. Gefahr für Ehrenamt und Sicherheit: Der Gebrauchshundesport ist die Basis für Rettungs-, Lawinen-, Polizei- und Assistenzhunde
  4. Missachtung von Expertise: Der ÖKV steht mit über 100 Jahren Erfahrung, hunderten Mitgliedsvereinen und tausenden geprüften Hundesportlern und Hundeführern für Verantwortung und Qualität.
  5. Folgen für Staat und Gesellschaft: Sicherheitsorgane wie Polizei und Bundesheer haben gemeinsam mit dem ÖKV gewarnt, dass ohne fundierte Ausbildung Abhängigkeit vom Ausland, Verlust an Qualität und Know-how sowie ein spürbarer Rückschritt bei der Einsatzfähigkeit spezialisierter Hunde drohen.

Ita: Jetzt das Richtige tun!

Ex-Minister Rauch kriminalisiert mit seiner haarsträubenden Verordnung hunderte verantwortungsvolle Hundesportlerinnen – und verletzt mit seinem Eingriff in Länderkompetenzen zudem grundlegende Prinzipien der Bundesverfassung. Deshalb fordert ÖKV-Präsident Philipp Ita „jetzt das Richtige zu tun“: Ein sofortiges Außerkraftsetzen der Regelung, die Einbindung fachlicher Expertise in zukünftige Gesetzgebungsverfahren und eine klare Stärkung der verantwortungsvollen Hundeausbildung und -zucht in Österreich.

Denn: Die Verordnung verkennt den Wert des Gebrauchshundesports und stellt auch die Vorbildwirkung der heimischen Hundeausbildung in Frage. Anstatt funktionierende Strukturen zu stärken, wird damit das Fundament einer verantwortungsvollen Hundehaltung beschädigt. „Diese Verordnung entbehrt schlicht jeder fachlichen Grundlage. Statt sich den echten Problemen im Tierschutz zu widmen – illegalem Welpenhandel, unkontrollierte Zucht, Hinterhof-Scharfmacherei – kriminalisiert die Verordnung hunderte verantwortungsvolle Hundesportlerinnen und Hundesportler und schränkt Bundesländer in ihrer Sicherheitskompetenz ein. Sie gefährdet nicht nur den Gebrauchshundesport, sondern auch die Leistungen unserer Hunde für die Gesellschaft – im Einsatz bei Rettung, Polizei, Therapie und vielem mehr.

Philipp Ita ist überzeugt: „Die Verordnung trifft die Falschen: Kein einziger Beißvorfall wird verhindert, stattdessen droht ein systematischer Qualitätsverlust im Hundewesen – mit schwerwiegenden und langfristigen Folgen für Sicherheit, Ehrenamt, Hundezucht und Hundewohl in Österreich.“

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