„Wer den Feuerwehren Steine in den Weg legt, gefährdet die Sicherheit der Bevölkerung.“ Mit diesen Worten kritisierte FPÖ-Ehrenamtssprecher NAbg. Harald Thau die anhaltende Weigerung von ÖVP-Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, den Feuerwehren die unbürokratische Entnahme von Löschwasser zu Übungszwecken zu ermöglichen. Aktuell erlaubt das Wasserrechtsgesetz 1959 eine bewilligungsfreie Entnahme nur bei tatsächlicher Brandgefahr. Für Übungen müssen langwierige Einzelanträge gestellt werden – eine enorme Belastung für die Freiwilligen Feuerwehren, die im Jahr 2024 über 65.000 Brandeinsätze und rund 250.000 technische Einsätze geleistet haben.
„Regelmäßige Übungen sind essenziell für die Einsatzfähigkeit. Wenn man den Feuerwehren den Zugang zu Übungswasser erschwert, gefährdet man letztlich Menschenleben“, warnte Thau. Besonders empörend aus seiner Sicht: Auch der oberösterreichische Landtag forderte in einer Resolution den Wegfall dieser Hürden – doch Minister Totschnig lehnte selbst dieses Ansinnen kategorisch ab.
In der letzten Sitzung des Umweltausschusses im Parlament brachte die FPÖ daher einen Antrag ein. Konkret soll das Wasserrechtsgesetz 1959 dahingehend novelliert werden, um eine unbürokratische Löschwasserentnahme für Freiwillige Feuerwehren zu Übungszwecken zu ermöglichen wird. „Leider haben die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und Neos diesen Antrag vertagt und das Anliegen damit auf die lange Bank geschoben. Ein fatales Signal an die tausenden Ehrenamtlichen im Land“, so Thau abschließend.
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