„Wer unter dem Deckmantel von Asyl illegal in unser Land einreist – mit oder manchmal ohne Schlepper, aber jedenfalls über tausende Kilometer und durch mehrere sichere Drittstaaten –, muss endlich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen und die Schlepper mit drastischeren Strafen als bisher. Wer in Österreich Schutz sucht und sich dafür bei der Gesellschaft mit kriminellen Handlungen bedankt, handelt besonders verwerflich und muss daher in Zukunft ebenfalls mit härteren Strafen rechnen. Und wer kriminell wird und sich darauf verlässt, dass er ohnehin aufgrund seines jugendlichen Alters ungeschoren davonkommt, der muss in Zukunft auch mit Konsequenzen rechnen, indem die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre herabgesetzt wird: Das sind die Kernpunkte der freiheitlichen Anträge im heutigen Justizausschuss. Stimmen die anderen Parteien diesen Anträgen heute nicht zu, leisten sie all diesen Missständen weiter Vorschub, erweisen dem Rechtsstaat einen Bärendienst und verweigern sich einer Kernaufgabe des Staates: dem Schutz der eigenen Bevölkerung“, betonte FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan im Vorfeld des heutigen Ausschusses.
Der illegale Grenzübertritt stelle eine Umgehung der geltenden Einreisebestimmungen dar und gefährde sowohl die Sicherheit als auch die Integrität des österreichischen Staatsgebiets. Mehr als 250.000 illegale Einwanderer seien allein seit 2020 unter dem Deckmantel Asyl nach Österreich gekommen, seit 2015 seien es mehr als 435.000. „Diese Entwicklungen verdeutlichen die Notwendigkeit, den illegalen Grenzübertritt als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Ziel ist es, die bestehenden Lücken in der Rechtsordnung zu schließen, die Durchsetzung der Einreisebestimmungen sicherzustellen und so die illegale Masseneinwanderung unter dem Deckmantel von Asyl wirksam zu bekämpfen. Jede unerlaubte Einreise in das österreichische Staatsgebiet ohne gültige Einreisedokumente oder behördliche Genehmigung soll als Straftatbestand erfasst werden. Geschleppte Illegale, die ja Nutznießer der Schleppung sind, sollen genauso bestraft werden wie der Schlepper, wobei das Strafmaß deutlich erhöht werden muss“, so Stefan.
Der FPÖ-Justizsprecher forderte darüber hinaus die Aufnahme eines weiteren Erschwerungsgrundes im Strafrecht – Stichwort Asylanträge etc. Die Aufzählung der besonderen Erschwerungsgründe sei bloß eine demonstrative. „Ein besonderer Erschwerungsgrund für kriminelle Migranten findet sich bloß deshalb nicht darunter, weil der Gesetzgeber früher davon ausging, dass die Maßnahmen, welche das Fremdenpolizeigesetz vorsieht, ausreichen, um Missbräuche des Gastrechts zu sanktionieren. Wie sich gezeigt hat, ist dies jedoch nicht der Fall. Mit der zunehmenden Zahl von illegalen und legalen Migranten vergrößerte sich auch die Anzahl der von diesen begangenen Straftaten. Und bevor das jemand bewusst missverstehen möchte: Beim Unrechtsgehalt wird hier nicht auf die Herkunft abgestellt, sondern auf das besonders verwerfliche Verhalten bzw. Handeln unter Ausnutzung des vom Staat gewährten Schutzes“, erklärte Stefan.
„In einem dritten Antrag verlangen wir – wie im Übrigen seit langem schon – die Senkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre. Immer wieder müssen Verfahren eingestellt werden, weil die Beschuldigten strafunmündig sind. Wir reden hier nicht davon, dass jemand einen Kaugummi mitgehen lässt, sondern wir reden oft von Gewalttaten. Die Altersgrenze der Strafmündigkeit muss an die wachsende Gewaltbereitschaft jüngerer Täter angepasst werden. Unsere Bevölkerung muss sich wieder sicher fühlen können. Ideologische Scheuklappen sind hier fehl am Platz – das sind wir den Opfern schuldig!“, betonte Stefan.
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