„Wir Grüne haben von Anfang an davor gewarnt, dass Walter Rosenkranz sowohl an der Spitze des Nationalrats als auch als Vorsitzender des Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus untragbar ist. Deshalb haben wir bereits im November des vergangenen Jahres einen Antrag im Parlament eingebracht, um dies zu verhindern. Denn wer Mitglied in einer deutschnationalen Burschenschaft ist und sein Naheverhältnis zur extremen Rechten immer wieder unter Beweis stellt, kann nicht für die Bewahrung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zuständig sein. Heute haben wir gemeinsam mit den Regierungsparteien die entsprechende Gesetzesnovelle beschlossen, damit dieser untragbare Zustand gar nicht erst eintritt“, freut sich Lukas Hammer, Rechtsextremismussprecher der Grünen, über die heute beschlossene Änderung des Nationalfonds-Gesetzes.
Der Gesetzesänderung nach kann sich Nationalratspräsident Walter Rosenkranz nun als Kuratoriumsvorsitzender des Nationalfonds vom Zweiten Nationalratspräsidenten Peter Haubner oder der Dritten Nationalratspräsidentin Doris Bures vertreten lassen. „Ich erwarte mir von Walter Rosenkranz eine rasche Entscheidung. Zieht er sich nicht oder nur teilweise zurück, werden wir die Initiative ergreifen, um so bald wie möglich seine Abwahl durchzuführen“, betont Hammer. Eine Abwahl Rosenkranz’ ist durch den Hauptausschuss des Nationalrats möglich.
„Ich freue mich, dass wir mit unserer Initiative die Koalition dazu gebracht haben, diese dringend notwendige Änderung nach mehr als vier Monaten endlich zu beschließen und wir erwarten uns auch, dass ihnen am Ende nicht die Luft ausgeht, sollte sich Rosenkranz nicht zurückziehen“, so Hammer und betont abschließend: „Der Nationalfonds muss so rasch wie möglich seine wichtige Arbeit aufnehmen können. Hier dürfen wir also keine weitere Zeit verstreichen lassen.“
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