Der Verbraucherschutzverein (VSV) ist nun qualifizierte Einrichtung nach der Verbandsklagen-Richtlinien-Umsetzungs-Novelle (VRUN).
„Die ersten Unterlassungsklagen bereitet der VSV gegen die Energielieferanten Verbund und EVN vor. Die beiden Unternehmen wurden mit Abmahnung und der Aufforderung zur Abgabe von Unterlassungserklärungen zu jenen Klauseln konfrontiert, die den Preiserhöhungen 2022 und 2023 zugrunde lagen. Die Unternehmen haben bis 27.1.2025 Zeit, Unterlassungserklärungen abzugeben, ansonsten der VSV Unterlassungsklagen einbringen wird,“
kündigt Daniela Holzinger, Obfrau des VSV an.
Derweilen werden auch alle Kunden von Verbund und EVN aufgefordert, dem VSV Beitrittserklärungen zu Abhilfeklagen zur Rückerstattung der durch illegale Erhöhungen zuviel bezahlten Preise einzumelden. Dazu kann man sich auf der Website www.verbraucherschutzverein.eu KOSTENLOS anmelden.
„Jetzt, wo Strom- und Gaspreise auf den Märkten schon wieder erheblich ansteigen und eine neue Welle von Preiserhöhungen droht, will der VSV Klarheit schaffen, wie solche Erhöhungen NICHT weitergegeben werden dürfen,“
sagt Holzinger.
Wir warten auf den 27.1.2025, ob Unterlassungserklärungen abgegeben werden und sich die Unternehmen zur Rückzahlung der illegalen Preiserhöhungen bereitfinden.
Gibt es keine entsprechenden Erklärungen, dann wird der VSV seine ersten beiden Unterlassungsklagen nach dem VRUN einbringen.
Service: www.verbraucherschutzverein.eu – Sammelaktionen
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