STADT WIEN VERÖFFENTLICHT STÄDTEBAULICHE VERTRÄGE

Mit Stichtag heute, Freitag, 24. Jänner 2025, veröffentlicht die Magistratsdirektion der Stadt Wien auf der Homepage www.wien.gv.at knapp 50 städtebauliche Verträge und begründet dies mit einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof (VwGH): https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2023050006_20241024L00/JWT_2023050006_20241024L00.pdf. Ausgelöst hat das Rechtsverfahren ein Medien-Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz. Mit dem Beschluss bestätigt der VwGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien, wonach das öffentliche Interesse an der Auskunftserteilung die Interessen Dritter an der Geheimhaltung überwiegt. Im Sinne dieses Beschlusses des Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/05/006-6 vom 24.10.2024 sind gemäß §1a Bauordnung für Wien (BO) abgeschlossene städtebauliche Verträge offenzulegen.

Demgemäß finden sich die städtebaulichen Verträge auf der Homepage der Stadt Wien vollständig, nach Bezirken und chronologisch gereiht unter: https://www.wien.gv.at/verwaltung/veroeffentlichte-anfragen/informationen-von-oeffentlichem-interesse.html

Die bis dato veröffentlichten kursorischen Zusammenfassungen der städtebaulichen Verträge – zu finden unter: https://www.gemeinderecht.wien.at/recht/gemeinderecht-wien/staedtebauliche-vertraege/index.html – werden somit komplettiert, aber auch weitergeführt.

Die rechtliche Grundlage für städtebauliche Verträge ist in der Bauordnung für Wien (BO) verankert: Die Gemeinde darf gemäß §1a BO für Wien als Trägerin von Privatrechten – zur Unterstützung der Verwirklichung der in der BO dargestellten Planungsziele – privatrechtliche Vereinbarungen (städtebauliche Verträge) abschließen, mit denen Regelungen über die Tragung von Infrastrukturkosten beziehungsweise die Sicherung städtebaulicher Qualitäten getroffen werden können.

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