Der Gewaltschutz in Österreich wurde in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut, um gefährdete Personen besser zu schützen. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Menschen der Polizei vertrauen und Gewalt im privaten Bereich auch zur Anzeige bringen.
„Gewaltschutz gehört zu den sensibelsten und auch wichtigsten Bereichen der Polizeiarbeit. Daher wurden in den letzten Jahren wichtige Neuerungen eingeführt und die finanzielle Unterstützung der Gewaltschutzzentren deutlich erhöht. So wurde die Zahl der Präventionsbeamtinnen und -beamten wurde mehr als verdoppelt. Darüber hinaus stärkt die aktuell in Umsetzung befindliche Reform des Kriminaldienstes die Koordination des Gewaltschutzes in den Regionen“, betont Innenminister Gerhard Karner.
Zwtl.: Annäherungs- und Betretungsverbote, sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen
Seit 2020 sind die Betretungs- und Annäherungsverbote, die gefährdete Personen vor Übergriffen schützen sollen, kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2023 wurden 15.115 solcher Verbote verhängt, während die Zahl im Jahr 2024 mit rund 14.600 Fällen leicht rückläufig war – ein Minus von etwa 3,5 Prozent. Dieser Rückgang ist vor dem Hintergrund langfristiger Entwicklungen zu betrachten, da klare Trends nur über mehrere Jahre hinweg erkennbar werden.
Auch die Zahl der weggewiesenen Gefährder, die durch Betretungsverbote von den gefährdeten Personen ferngehalten wurden, ist leicht gesunken. Während im Jahr 2023 12.681 Gefährder weggewiesen wurden, waren es 2024 etwa 12.500 – ein Rückgang um knapp 1,5 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen einerseits die hohe Bereitschaft der Betroffenen, Übergriffe zu melden, und andererseits das Vertrauen in die Arbeit der Polizei.
Die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen, die speziell für Hochrisikofälle einberufen werden, haben sich seit ihrer Einführung im Jahr 2020 vervielfacht. Damals gab es lediglich 25 solcher Konferenzen, während es 2023 bereits 234 waren. Im Jahr 2024 ging die Zahl auf 193 Konferenzen gering zurück. Dieser Rückgang steht im Zusammenhang mit der geringeren Zahl an Gefährdern und verdeutlicht, dass weniger Hochrisikofälle auftraten.
Zwtl.: Tötungsdelikte an Frauen in den Jahren 2023 und 2024
Im gesamten Kalenderjahr 2023 wurden 34 Frauen ermordet, darunter zwei Kinder unter 14 Jahren, die von ihrer Mutter getötet wurden. Im Jahr 2024 gab es 28 Mordopfer, darunter vier Mädchen unter 14 Jahren. Drei dieser Mädchen wurden von ihren Müttern ermordet.
„Gewalt ist oft unsichtbar und passiert im Verborgenen, umso wichtiger ist das öffentliche, sichtbare Auftreten dagegen. Dafür haben wir die letzten Jahre gekämpft. Der Gewaltschutz in Österreich konnte in den letzten fünf Jahren auf eine neue Ebene gehoben werden – so haben wir die Gewaltschutzzentren ausfinanziert und in jedem politischen Bezirk eine Frauen- und Mädchenberatungsstelle eingesetzt sowie deren Förderungen seit 2019 um insgesamt 153 Prozent angehoben. Um allen Gewaltschutzmaßnahmen ein gemeinsames Dach zu geben, haben wir eine neue Gewaltschutzstrategie entwickelt. Mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter aus allen relevanten Organisationen waren eingebunden. Mit dieser Strategie ist nun ein besserer Austausch und eine bessere Gesamtbetrachtung im Gewaltschutz möglich“, bilanziert Frauenministerin Susanne Raab.
Zwtl.: Weiterentwicklung des Gewaltschutzes seit 2020
Seit 2020 wurden zahlreiche Maßnahmen im Gewaltschutz gesetzt. Das Annäherungsverbot mit einem erweiterten Schutzradius von 100 Metern bietet nicht nur im Wohnbereich, sondern auch auf Arbeitswegen und bei alltäglichen Besorgungen Schutz. Die verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings für weggewiesene Gefährder, die seit September 2021 gesetzlich vorgeschrieben sind, sowie das automatische Waffenverbot, das seit 2022 im Zusammenhang mit Betretungs- und Annäherungsverboten verhängt wird, sind wichtige Bausteine im Kampf gegen Gewalt. Diese Maßnahmen fanden auch internationale Anerkennung, wie der GREVIO-Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bestätigt.
Ein weiterer Meilenstein ist die Verdopplung der speziell ausgebildeten Präventionskräfte bei der Polizei. Ihre Zahl stieg seit 2020 von 500 auf etwa 1.300 aktuell. Zusätzlich wurden ab dem Sommer 2024 Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren in den Bundesländern eingesetzt, um den Gewaltschutz vor Ort noch effektiver zu gestalten. Im Bundeskriminalamt wurde ein spezialisiertes Büro für Gewaltschutz eingerichtet, das sich auf die Fortbildung von Präventionskräften und die Koordinierung von Gewaltschutzmaßnahmen konzentriert.
„Gewalt ist niemals eine Option, weshalb der Gewaltschutz für uns im Bundeskriminalamt ein zentrales Thema ist. Durch die enge Zusammenarbeit innerhalb der Behörden sowie die Vernetzung mit Akteuren außerhalb der Polizei setzen wir uns dafür ein, Gewalt umfassend zu bekämpfen“, sagt der Direktor des Bundeskriminalamts, Andreas Holzer.
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