„Nach langem Ringen mit der ÖVP gehen wir heute endlich mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) in Begutachtung“, sagt Elisabeth Götze, Wirtschaftssprecherin der Grünen, und weiter: „Für heimische Unternehmen ist es einfach wichtig zu wissen, welche Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Tätigkeit sie offenlegen müssen und ab wann diese Regeln gelten.“
Das NaBeG setzt EU-Vorgaben zur Offenlegung von Umwelt- und Sozialkennzahlen um. „In Zukunft müssen große Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte ähnlich wichtig nehmen wie ihre Finanzkennzahlen. Firmen haben so die Chance, Investoren darzulegen, dass sie wirklich grün wirtschaften und nicht bloß Greenwashing betreiben“, erläutert Götze. Für das Berichtsjahr 2024 betrifft das Konzerne, die bereits bisher ähnliche Berichte verfassen mussten. Ab 2025 kommen sukzessive weitere Großunternehmen dazu.
Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz enthält auch den 5-Punkte-Plan gegen Bilanzverschleierung, den das Justizministerium als Antwort auf die Enthüllungen rund um die SIGNA-Pleite aufstellte. So drohen etwa höhere Strafen bei nicht zeitgerechter Offenlegung von Bilanzen. „Das Firmengeflecht der SIGNA bestand aus vielen kleineren GmbHs, die bei der Offenlegung ihrer Bilanzen teilweise jahrelang säumig waren. So konnten Investoren, aber auch Mitarbeiter:innen und die Steuerzahler:innen, massiv getäuscht werden. Der Entwurf sieht nun vor, die Zwangsstrafen für so eine Verschleppung und Verschleierung zu verdoppeln“, hält die Abgeordnete der Grünen, Agnes Prammer, fest und weiter: “Außerdem soll die Zusammenrechnungspflicht bei Holding-GmbHs kommen, die zwar klein wirken, aber eigentlich ein Imperium verwalten, so wie es bei René Benkos SIGNA der Fall war.“
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