Mutterschutz für Tierärzt*innen ohne Existenzkrise für Arbeitgeber*innen

Anlässlich der aktuellen Regierungsbildung fordert die Tierärztekammer eine Reform des Mutterschutzgesetzes. Aktuelle gesetzliche Regelungen stellen Arbeitgeber*innen in der Tiermedizin vor große Herausforderungen: Schwangere Tierärztinnen müssen häufig von ihrer aktuellen Tätigkeit freigestellt werden, da alternative Beschäftigungsmöglichkeiten in den meist klein strukturierten Tierarztpraxen nicht möglich sind. „Dies führt zu einer massiven finanziellen Belastung der Arbeitgeber*innen. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Schwangerschaft sind diese zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. In kleinen Unternehmensstrukturen ist diese Situation oftmals existenzbedrohend. Wir fordern daher eine staatliche Übernahme der Entgeltfortzahlung durch eine Änderung des Mutterschutzgesetzes“, betont Tierärztekammer-Präsident Mag. Kurt Frühwirth.

Der Mutterschutz müsse so gestaltet werden, dass Arbeitgeber*innen in der Tiermedizin nicht vor unlösbare finanzielle Herausforderungen gestellt werden. Gleichzeitig dürfen selbstständige Tierärzt*innen nicht durch übermäßige Eigenbelastung Gefahr laufen, in ein Burnout zu geraten.
„Die Situation führt zudem auch zu einer unsachlichen Diskriminierung zwischen kleinen Tierarztpraxen und kapitalstarken, konzerngeführten Praxisketten. Auch die Frauen selbst werden in eine stark frauendiskriminierende Situation gebracht. Denn für Tierärzt*innen gestaltet sich die Suche nach einer Vollzeitanstellung oft schwierig. Frauen bekommen häufig auch niedrigere Gehälter, um das Risiko einer Weiterzahlung eines hohen Gehaltes im Falle einer Schwangerschaft zu minimieren. Und weiters wird dadurch auch die tierärztliche Versorgung im ländlichen Raum massiv gefährdet“, beschreibt Frühwirth die prekäre Situation.

Gesetzesentwurf zur Änderung des Mutterschutzgesetzes bereits ausgearbeitet
Da aufgrund der geltenden Gesetzeslage derzeit kein vorgezogenes Wochengeld ausbezahlt wird, wäre es dringend notwendig eine Gesetzesänderung vorzunehmen – „ein Entwurf zur Änderung des Mutterschutzgesetzes liegt bereits am Tisch“, so Frühwirth. Mit der Änderung des Mutterschutzgesetzes würde man auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken sowie auch die wirtschaftliche Stabilität von Tierarztpraxen sichern. Nur so könne gewährleistet werden, dass die veterinärmedizinische Versorgung weiterhin auf hohem Niveau bleibt – auch in einer von Frauen dominierten Branche wie der Tiermedizin.

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