Der Verfassungsgerichtshof gab gestern bekannt, den strittigen Paragraf 43a des oberösterreichischen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes zur Gänze als verfassungswidrig aufzuheben. Der Paragraf kehrte bislang den Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden um. Beschwerden hatten dadurch keine grundsätzlich aufschiebende Wirkung, diese musste erst auf Antrag zuerkannt werden. Auf diesem Umstand fußt auch die fragwürdige Rechtslage rund um die Öl- und Gasbohrungen der australischen Firma ADX in Molln. Greenpeace legte Beschwerde gegen die Genehmigung der Probebohrungen in Molln beim Landesverwaltungsgericht ein. Aufgrund der fehlenden aufschiebenden Wirkung wurden die Probebohrungen jedoch bereits fertig durchgeführt, obwohl das Gerichtsurteil bis heute noch aussteht. Ein solches Vorgehen ist mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Geschichte. Damit hat Greenpeace einen entscheidenden Schritt zur Stärkung des Naturschutzes in Oberösterreich gesetzt.
Jasmin Duregger, Klima- und Energieexpertin bei Greenpeace in Österreich: “Es ist ein Jubeltag für den Naturschutz in Oberösterreich. Der naturfeindliche Sonderweg der schwarz-blauen Landesregierung in Oberösterreich wurde als verfassungswidrig gekippt.
Greenpeace hat die schwarz-blaue Attacke erfolgreich abgewehrt.”
Die Prüfung der Verfassungskonformität der aufschiebenden Wirkung durch den VfGH geschah auf Antrag des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich. Grundlage für den Antrag war eine Beschwerde von Greenpeace gegen die Gasbohrungen von ADX in Molln. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für eine aufschiebende Wirkung, ist nun wieder das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich am Zug, über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung für die Öl- und Gasbohrungen des australischen Konzerns ADX zu entscheiden. Greenpeace kritisierte die ungebremste Suche nach klimaschädlichem Gas sowie die unmittelbare Nähe der Bohrungen zum Nationalpark Kalkalpen.
Duregger weiter: “In Molln hat der australische Energiekonzern ADX Wiesen zerstört, Wege planiert und massive Bohrtürme für die Förderung von fossilem, klimaschädlichen Gas direkt neben einem Naturschutzgebiet aufgestellt, während rechtliche Fragen noch ungeklärt waren. Ein solches Vorgehen ist mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Zukunft nicht mehr möglich. Nun liegt der Ball beim Landesverwaltungsgericht in Oberösterreich zu urteilen, ob auch die Genehmigung rechtswidrig war.”
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