Seit 1. Jänner 2024 verfügt Österreich über eine neue Kapitalgesellschaftsrechtsform: die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo). Es handelt sich dabei um die erste neue nationale Rechtsform für Unternehmen seit über hundert Jahren. Die neu geschaffene FlexCo bietet Jungunternehmerinnen und -unternehmer sowie Start-ups maßgebliche Verbesserungen, indem bürokratische Hürden reduziert und steuerliche Erleichterungen zur Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingeführt wurden. „Unternehmertum ist eine zentrale Stütze der heimischen Wirtschaft. Daher ist die Etablierung attraktiver Rahmenbedingungen für junge Selbständige und Start-ups besonders wichtig. Im ersten Jahr seit Einführung der neuen Rechtsform wurden 784 FlexCos gegründet. Die Zahl zeigt, dass diese neue Möglichkeit bereits gut angenommen wird. Die Einführung der FlexCo sowie die steuerlichen Erleichterungen im Rahmen des Einkommensteuergesetzes waren wichtige Schritte in Richtung Entbürokratisierung. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministerium für Justiz haben wir damit ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Innovationskraft in Österreich geschaffen. Dabei hat sich auch gezeigt, dass der Anwendungsbereich der Flexiblen Kapitalgesellschaften sehr vielfältig ist. So wird die Rechtsform neben Start-ups vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Über die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo)
Das Gesetz zur Einrichtung der Flexiblen Kapitalgesellschaft baut im Wesentlichen auf dem GmbH-Recht auf. Im Vergleich zur GmbH haben die Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer FlexCo jedoch mehr Gestaltungsspielraum und Flexibilität. So wurden Formvorschriften erleichtert, insbesondere bei der Übertragung von Anteilen. Umlaufbeschlüsse können unter Verwendung von digitalen Unterschriften unkompliziert gefasst werden. Weiters wurde mit den Unternehmenswert-Anteilen eine eigene Anteilsklasse für Beteiligungsprogramme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingeführt. „Die neuen Beteiligungsmöglichkeiten sind ein wichtiger Schritt, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für junge, aufstrebende Unternehmen zu gewinnen, sie am Unternehmenserfolg zu beteiligen und, besonders wichtig in Zeiten hohen Fachkräftebedarfs, sie auch langfristig im Unternehmen halten zu können“, so Kocher.
Die Möglichkeit der (stimmrechtslosen) Unternehmenswert-Anteile ist nicht nur ein wichtiges Instrument, um als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für hochqualifizierte Fachkräfte attraktiv zu sein, sondern bietet darüber hinaus auch spannende Möglichkeiten bei der Betriebsnachfolge und der Übergabe in Familienunternehmen. Zudem bringt das neue Modell der steuerlichen Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbeteiligung große praktische Vorteile mit sich: zum Zeitpunkt der Abgabe der Anteile erfolgt keine Besteuerung und daher keine Bewertung, erst bei einem Verkauf der Anteile erfolgt eine Besteuerung nach einem Pauschalmodell. Neben vielen weiteren Erleichterungen bietet die FlexCo flexible Kapitalmaßnahmen, die vormals nur bei Aktiengesellschaften möglich waren. Außerdem wurde das Mindeststammkapital bei GmbH und FlexCo einheitlich auf 10.000 Euro gesenkt und damit einem größeren Interessentenkreis die Unternehmensgründung erleichtert.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft