Laut Bundestraßen-Mautgesetz wird es ab 1. Jänner 2025 erstmals für Busse einen eigenen und somit niedrigeren Mauttarif geben. Bei der Einpreisung der CO₂-Emissionen, die seit 2024 Teil des gesamten Go-Mauttarifs ist, reduzieren sich die Kosten für Busse um 25 Prozent im Gegensatz zu den anderen Fahrzeugen in dieser Kategorie.
Seit 2024 gilt: Je mehr CO₂ ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen ausstößt, umso schlechter ist das für die Umwelt und umso höher wird die Maut. Die Lkw-Maut bestand bis dahin aus zwei Tarifbestandteilen: den Infrastrukturkosten und den Kosten für verkehrsbedingte Lärmbelastung und Luftverschmutzung. Mit dem CO₂-Ausstoß wurde ein drittes Tarifkriterium eingezogen.
So gibt es künftig jeweils einen Tarif für Lkw (und Wohnmobile) und einen Tarif für Busse. Die Fahrzeugart Bus wird neben der CO₂- und EURO-Emissionsklasse somit ein nachweispflichtiges Tarifmerkmal. Wichtig dabei: Es besteht kein Handlungsbedarf für den Großteil der Fahrzeuge, weil der Nachweis über die Fahrzeugart bereits erbracht wurde. Für jene Kundinnen und Kunden, die bis zum Ende der gesetzlichen Frist (das ist der 31. Jänner 2025) noch keinen Nachweis für die hinterlegte Fahrzeugart Bus erbracht haben, wird automatisch eine Umstellung auf die Fahrzeugart Lkw vorgenommen.
Mehr Informationen dazu sowie zu den neuen Go-Mauttarifen ab 1. Jänner 2025 gibt es auf www.go-maut.at .
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