In einem durch den Verbraucherschutzverein VSV gemeinsam mit Vertrauensanwalt Mag. Salburg erreichten Urteil des LG Klagenfurt wurde rechtskräftig festgestellt, dass die Erhöhung des Grundpreises durch die Energie Klagenfurt GmbH betreffend Stromlieferverträge mit 1. April 2022 von EUR 1,44/Monat auf EUR 4,90/Monat rechtlich unzulässig war.
„Als VSV haben wir die Energie Klagenfurt GmbH aufgefordert, den zu Unrecht eingehobenen Betrag an die betroffenen Kund:innen rückzuerstatten und sich zu verpflichten es in Hinkunft zu unterlassen, den Grundpreis bei Stromlieferverträgen einseitig zu erhöhen, ohne diesbezüglich die Bestimmungen aus §80 Abs.2a ElWOG einzuhalten.“
so die Obfrau des VSV, Daniela Holzinger.
Sollte die Energie Klagenfurt GmbH den Kund:innen die unrechtmäßigen Mehrkosten verweigern rückzuerstatten, dann wird der VSV – in seiner neuen Rolle gem. QEG – rechtliche Schritte ergreifen, um im Sinne der über 50.000 betroffenen Kund:innen die Verjährung der Ansprüche zu stoppen.
„Es mag mit knapp EUR 42,00 ein relativ kleiner Anspruch pro Anschluss sein, multipliziert mit der hohen Zahl an Stromlieferanschlüssen geht der Unrechtsgewinn der Energie Klagenfurt GmbH jedoch in die Millionen. Geld, das den Menschen zurückbezahlt werden muss, da es unrechtmäßig eingehoben wurde.“
so Holzinger abschließend.
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