VPNÖ-Zauner zu Plakatier-Aufregung: „Der Rechtsstaat gilt für alle Parteien, auch für die FPÖ!“

Unnötige vorweihnachtliche Aufregung gibt es in Kirnberg an der Mank. Denn dort gibt es einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss, wo in der Gemeinde plakatiert werden darf und wo eben nicht. An Brückengeländern und Laternenmasten darf explizit nicht plakatiert werden – Grund dafür ist, dass durch diverse Befestigungsmaterialien in der Vergangenheit immer wieder Beschädigungen am Lack entstanden sind.

„Die Plakatierverordnung gilt für alle Vereine und Institutionen, somit auch für alle politischen Parteien – also auch für die FPÖ. Zuerst einen Fehler zu machen und an unzulässigen Orten zu plakatieren und sich dann noch lautstark zu erzürnen, dass Plakatständer von den Gemeindearbeitern entfernt werden, ist ein schlechter Stil und zeigt, dass die FPÖ ihre Hausaufgaben nicht gemacht und sich in vielen Gemeinden nicht mit den Begebenheiten auseinandergesetzt hat“, so VPNÖ-Landesgeschäftsführer Matthias Zauner.

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