Aktuelle Empfehlungen und Budgetprognose: Fiskalrat fordert Konsolidierung ohne Tabus

  • Ohne Gegensteuerung hohe Budgetdefizite jenseits der Maastricht-Obergrenze von 3% des BIP und kontinuierlicher Anstieg der Schuldenquote auf 85,0% des BIP bis 2028

  • Zur Vermeidung eines ÜD-Verfahrens großer Konsolidierungsbedarf von zumindest 6,3 Mrd Euro im Jahr 2025

  • Weitreichende Konsolidierungsmaßnahmen unabhängig von EU-Vorgaben unerlässlich, um Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen und langfristige Schuldentragfähigkeit sicherzustellen

  • Rasch wirksame Konsolidierung von Beginn an mit langfristig wirkenden Strukturreformen begleiten

  • Negative BIP-Effekte durch geeigneten Maßnahmen-Mix minimieren

Der Fiskalrat erwartet für die Jahre 2024 und 2025 ein gesamtstaatliches Budgetdefizit von 3,9% bzw. 4,1% des Bruttoinlandsprodukts (BIP), das auch mittelfristig deutlich über der Obergrenze von 3% des BIP verharrt. „Ohne ein umfassendes Konsolidierungspaket wird die Europäische Kommission Mitte Jänner 2025 dem ECOFIN die Eröffnung eines Verfahrens wegen eines übermäßigen Defizits empfehlen“, so Christoph Badelt, Präsident des Fiskalrates. Als Folge der hohen Budgetdefizite steigt die Schuldenquote kontinuierlich von 78,6% des BIP (2023) auf 85,0% des BIP (2028) an.

Fiskalrat prognostiziert hohe Budgetdefizite und einen deutlichen Anstieg der Schuldenquote

Die positiven Budgeteffekte der hohen Inflation der letzten Jahre drehen sich ab 2024 ins Gegenteil. Die Ausgaben steigen v. a. für Pensionen und Gehälter der öffentlich Bediensteten inflationsbedingt stark an, während die Einnahmendynamik nachlässt. Zusätzlich belasten wirtschaftspolitische Maßnahmen der Vergangenheit und die schlechte wirtschaftliche Lage die öffentlichen Finanzen. Der Fiskalrat prognostiziert für 2024 und 2025 hohe Budgetdefizite im Umfang von 3,9% bzw. 4,1% des BIP. Mittelfristig laufen weitere Krisenhilfen, Konjunkturstützungen und Klimaschutzmaßnahmen aus, während altersspezifische Ausgaben für Pensionen, Gesundheit und Pflege sowie Ausgaben im Rahmen des neuen Finanzausgleichs und für die Anschaffung militärischer Güter zunehmen. Dies führt gemeinsam mit der erwarteten konjunkturellen Erholung bis 2028 zu einem leichten Rückgang des Budgetdefizits auf 3,5% des BIP. Im Gegensatz zu den Vorjahren reicht das nominelle BIP-Wachstum nicht aus, um den Anstieg der Schuldenquote zu verhindern. Die Schuldenquote steigt bis 2028 auf 85,0% des BIP und liegt damit 14,0 Prozentpunkte über dem Vorkrisenwert von 2019.

Einhaltung des neuen EU-Fiskalrahmens erfordert hohe, strukturelle Konsolidierungsanstrengung in den Jahren 2025 bis 2028

Die vom Fiskalrat prognostizierten Werte für das Defizit und die Schuldenquote sind weder ökonomisch noch EU-rechtlich akzeptabel. Die Einhaltung der Fiskalregeln als gemeinsame unionsrechtliche Verpflichtung aller EU-Mitgliedstaaten ist wichtig, um die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen zu gewährleisten. Allerdings sollen aus der Sicht des Fiskalrates flexible Elemente und Verhandlungsspielräume der Fiskalregeln genutzt werden, um das große Konsolidierungserfordernis möglichst konjunkturgerecht über den Anpassungszeitraum zu verteilen. Möchte Österreich ein ÜD-Verfahren verhindern, darf bereits im Jahr 2025 die Defizitobergrenze von 3% des BIP nicht überschritten werden. Dies erfordert bis Mitte Jänner 2025 die Meldung eines geplanten Konsolidierungspakets für 2025 in Höhe von zumindest 6,3 Mrd Euro an die Europäische Kommission. Nach entsprechender Bewertung entscheidet die Europäische Kommission, ob sie dem ECOFIN die Eröffnung eines ÜD-Verfahrens gegen Österreich empfehlen wird. Aus Sicht des Fiskalrates würde der notwendige Konsolidierungsbedarf zur Vermeidung eines ÜD-Verfahrens bis Ende 2025 sogar 7,4 Mrd Euro betragen.

Ohne Eröffnung eines ÜD-Verfahrens gelten in den Folgejahren die Vorschriften der Schutzvorkehrung zur Schuldenrückführung als schärfstes Kriterium. Damit steigt der jährliche Konsolidierungsbedarf im Fall eines von der österreichischen Regierung gewählten Anpassungszeitraums von 4 Jahren auf 15,8 Mrd Euro im Jahr 2028 an. Bei einer Verlängerung des Anpassungszeitraums auf 7 Jahre reduziert sich der Konsolidierungsbedarf auf 11,6 Mrd Euro im Jahr 2031. Die Wahl des 7-jährigen Anpassungszeitraums setzt jedoch zusätzliche öffentliche Investitionen und Reformen voraus, die Kosten verursachen und damit den Konsolidierungsbedarf erhöhen. Die genaue Auswahl an Investitionen und Reformen entscheidet über den letztendlichen Konsolidierungsbedarf im Rahmen des 7-jährigen Anpassungszeitraums.

Bei Eröffnung eines ÜD-Verfahrens errechnet der Fiskalrat bei einem 4-jährigen Anpassungszeitraum für 2025 einen Konsolidierungsbedarf von 3,1 Mrd Euro, der auf 8,9 Mrd Euro im Jahr 2028 anwächst. Bei Wahl eines 7-jährigen Anpassungszeitraums würde der Konsolidierungsbedarf unter Berücksichtigung der nötigen öffentlichen Investitionen und Reformen voraussichtlich nicht zurückgehen.

Budgetkonsolidierung ohne Tabus erforderlich; negative BIP-Effekte beachten

Der große Konsolidierungsbedarf erfordert ein weitreichendes Maßnahmenbündel, das sich in der Praxis sowohl auf die Ausgaben- als auch auf die Einnahmenseite beziehen wird. Dabei gilt es, die Konsolidierungslast möglichst ausgewogen zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu verteilen. Zur Festlegung eines Maßnahmenbündels ist eine grundlegende Gesprächs- und Kompromissbereitschaft bzw. ein Aufbrechen traditionell festgefahrener Denkansätze Voraussetzung. Bei der Zusammenstellung der Maßnahmen soll auf makroökonomische Rückkopplungseffekte Bedacht genommen werden, um eine weitere Verschärfung der bereits angespannten konjunkturellen Lage zu vermeiden.

Rasch wirksame Konsolidierungsmaßnahmen von Beginn an mit Strukturreformen flankieren

Um einen möglichst fließenden Übergang der Konsolidierungswirkungen sicherzustellen, müssen kurzfristig wirksame Konsolidierungsmaßnahmen gemeinsam mit Strukturreformen umgesetzt werden, die ihre Budgetwirkung erst in der mittleren Frist entfalten. Dazu zählen die Erhöhung der Effizienz des Fiskalföderalismus in Österreich auf Basis einer vorgelagerten Aufgabenreform, aber auch Strukturreformen in den gebietskörperschaftsübergreifenden Aufgabenbereichen (v. a. Bildung, Gesundheit, Pflege) zur Hebung von Effizienzpotenzialen. Ferner zählen die weitere Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters durch gezielte Maßnahmen zur Verlängerung des Erwerbslebens, aber auch Maßnahmen zur stärkeren Nutzung des Beschäftigungspotenzials dazu.

Spielräume für Zukunftsinvestitionen und Vorsorge für zukünftige Krisen schaffen

Ein wichtiger Bestandteil der aktuellen und mittelfristigen Fiskalpolitik muss sein, Budgetspielräume für Zukunftsinvestitionen zu schaffen, Budgetrisiken zu minimieren und Vorsorge für erforderliche Transformationsprozesse zu treffen. Dazu ist eine entsprechend strategische und zwischen den gebietskörperschaftlichen Ebenen abgestimmte Vorgehensweise erforderlich, um insbesondere Herausforderungen, wie z. B. die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs, den Fachkräftemangel, den Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung für alle Bevölkerungsgruppen und die Effizienzsteigerung in den dynamischen Ausgabenbereichen des Gesundheits- und Pflegewesens zu meistern.

Tiefgehende Evaluierung des Förderwesens zur Stärkung der Effizienz und Erschließung von Einsparungspotenzialen

Eine Gesamtstrategie zum heimischen Förderwesen soll einerseits die Minimierung von Zielkonflikten, Doppelgleisigkeiten und Mitnahmeeffekten sowie andererseits die Erhöhung der Transparenz und Treffsicherheit ins Zentrum der Reformbemühungen rücken. Dies schließt eine verbesserte Koordination der fördernden Stellen, aber auch eine systematische Durchforstung und Evaluierung aller Förderungen hinsichtlich Zielsetzung und -erreichung, eingesetzter Fördermittel und möglicher, alternativer, (kosten-)effizienterer Politikmaßnahmen zur Zielerreichung ein.

Presseunterlagen, Jahresbericht und Empfehlungen unter Fiskalrat – Presseinformationen.

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