WKÖ-Trefelik begrüßt die Trilog-Einigung zur Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

„Es ist erfreulich, dass das EU-Parlament, Kommission und Rat sich darauf geeinigt haben, endlich die Notbremse zu ziehen und den Gültigkeitsbeginn der Entwaldungsverordnung um 12 Monate zu verschieben. Hier haben die konstanten Aktivitäten und die Aufklärungsarbeit, die wir als Bundessparte betrieben haben, zu einem wichtigen Schritt Richtung Realität geführt“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

„Dadurch, dass die Notwendigkeit der Verschiebung erkannt und gestern Abend durch die Trilog-Verhandlung bestätigt wurde, gewinnen die Betriebe die dringend notwendige Vorbereitungszeit. Aber auch die europäische Kommission hat die Chance für Konkretisierungen und den notwendigen Realitätscheck der angedachten Prozesse“, betont Trefelik.

Die gewonnene Zeit gelte es nun entsprechend zu nutzen, um Unklarheiten aus dem Weg zu schaffen. „Es muss für jedes Handelsunternehmen eindeutig ersichtlich sein, inwieweit es die Verordnung betrifft, welche Sorgfaltsplichten es zu erfüllen hat und welche Informationen es in welcher Form weitergeben muss“, so Trefelik. Denn die Entwaldungsverordnung ist keineswegs ein Nischenthema, stößt bei bestimmten Produkten aber an ihre logischen Grenzen.

Hinzu kommt, dass trotz der vorgesehenen Ausnahmen und Vereinfachungen für Kleinunternehmen, viele dieser dennoch betroffen sind. „Sobald sich in der Lieferkette eines KMU auch ein größeres Unternehmen findet, ist das KMU laut Entwaldungsverordnung (EUDR) zwar nur zur Weitergabe der Referenznummer der ihm vorgelagerten Meldung verpflichtet, für die Risikobewertung des größeren Unternehmens werden dennoch umfangreiche Pflichten – inklusive der Beschaffung detaillierte Informationen über Rohstoffquellen und Produktionsprozesse – anfallen“, führt Trefelik aus und betont: „Dass die Kommission anstelle einer no-risk-Klassifizierung von Ländern nun einfachere Verpflichtungen für Länder mit effektivem und nachhaltigem Waldmanagement in Erwägung ziehen will, sehen wir positiv, doch diese Möglichkeit muss zeitnah genutzt werden, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.“

Die Vorschläge für Verbesserungen liegen vor

Welche Verbesserungsmöglichkeiten es an der EUDR gibt, hat die Bundessparte Handel bereits mehrfach aufgezeigt. Zum Beispiel sollte der Verweis auf bereits durchgeführte Sorgfaltserklärungen auch für das Nicht-KMU in der nachgelagerten Position eines KMU reichen und in solchen Fällen nicht noch eine weitere Detailprüfungen nötig sein. Auch das Benchmarking der Länder hinsichtlich ihres Entwaldungsrisikos muss so früh wie möglich veröffentlicht werden, um eine adäquate Vorbereitung zu gewährleisten – derzeit ist eine Veröffentlichung Juni 2025 geplant.

Zusätzlich fordert Trefelik, dass die Entwaldungsverordnung nicht nur für Unternehmen mit Sitz in Europa gelten solle, sondern auch für andere, die am europäischen Markt tätig sind. „Es kann nicht sein, dass europäische Handelsbetriebe mit immer mehr Auflagen und Bürokratie konfrontiert sind, während uns Millionen Pakete von Temu, Shein und Co fluten, die keinerlei solche Hürden haben. Wir brauchen gleiche Spielregeln für alle. Die Entwaldungsverordnung muss somit auch für jene gelten, die nach Europa hineinliefen“, so Trefelik abschließend. (PWK450/DFS)

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