„Im Namen der Republik“ bestätigt das 21 Seiten umfassende, erstinstanzliche Urteil, dass die Vorwürfe des ÖVP-Abgeordneten Hanger gegen den FPÖ Landesrat Christoph Luisser frei erfunden sind. Die Behauptungen des „blauen Postenschachers“ im Innenministerium sind unwahr. Das Handelsgericht Wien verdonnert den ÖVP-Rückkehrer im Nationalrat zur Unterlassung, zum öffentlichen Widerruf und zum Kostenersatz. „Herr Hanger hat ein Problem mit der Wahrheit. Das haben wir jetzt schwarz auf weiß. Seine Schauermärchen und Schmutzkübelgeschichten sind mit Brief und Siegel entlarvt. Von Glaubwürdigkeit kann Herr Hanger nur mehr träumen“, kommentiert der FPÖ Landesrat Dr. Christoph Luisser das Urteil.
Das Urteil bestätigt ganz klar, dass Dr. Christoph Luisser seine damalige Position im Innenministerium nicht entgegen, sondern aufgrund des Ergebnisses einer 5-köpfigen Bewertungskommission nach fachlichen Kriterien und bester Eignung zum Gruppenleiter erhalten hatte. Die Behauptungen Hangers, der „blauen Postenschacher“ vorwarf und von „freiheitlicher Günstling“ sprach, sind unwahr. Diese Äußerungen muss er in Zukunft unterlassen und öffentlich in der oe24. TV-Sendung „Isabelle Daniel“ widerrufen.
„Ich habe von Beginn an gesagt, dass es mir um mehr Sauberkeit in der Politik geht. Die Falschbehauptungen von Andreas Hanger, die ganz bewusst gestreut wurden, nur um andere zu verunglimpfen, schaden der Politik insgesamt. Wer seine Politik auf Fake News stützt, wird die Antwort vom Wähler bekommen“, so Luisser. Nun bleibt abzuwarten, ob Mag. Hanger das Urteil akzeptiert oder Berufung erheben wird.
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