FPÖ – Fürst: „Verbot von regierungskritischen Demonstrationen ist Anschlag auf Grundrechte der Bürger!“

„Auch wenn wir Freiheitliche zu keiner dieser beiden Demonstrationen eine Verbindung oder ein Naheverhältnis haben: Regierungskritische Demonstrationen zu verbieten, ist eine Vorgangsweise, die man sonst nur von autoritären und totalitären Regimen kennt. Die Angst des Systems vor der eigenen Bevölkerung kennt offenbar keine Grenzen mehr, wenn es zu solchen antidemokratischen Mitteln greifen muss“, verurteilte heute FPÖ-Verfassungssprecherin NAbg. Dr. Susanne Fürst die Untersagung von zwei für Samstag geplanten Demonstrationen für Frieden und Neutralität durch die Landespolizeidirektion Wien als „Anschlag auf das Grundrecht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit“.

Die Begründung der LPD Wien für das Verbot der beiden Demonstrationen mit dem Verweis auf das Recht der Erwerbsfreiheit und den Verkehrsfluss in der Innenstadt sei „fadenscheinig und skandalöses Messen mit zweierlei Maß“: „Bei den Klimaextremisten, die mit ihren Blockadeaktionen über Monate hinweg willkürliche Staus und einen unglaublichen volkswirtschaftlichen Schaden angerichtet haben, hat die Polizei wohl auf Geheiß von oben zugeschaut und sogar mit den Blockierern durch Absprachen kooperiert, worauf wir Freiheitliche immer hingewiesen haben. 2016 durften außerdem am ersten Adventsamstag Linke gegen Abschiebungen demonstrieren oder 2018 am dritten Adventsamstag gegen die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung. Alle Demonstrationen oder Kundgebungen müssen behördlich gleichbehandelt werden, ganz egal, ob einem deren Inhalt gefällt oder nicht. Daher ist es geradezu bezeichnend, dass mit einem SPÖ-nahen Wiener Landespolizeipräsidenten und einem ÖVP-Innenminister das Verbot dieser regierungskritischen Demonstrationen ausgerechnet in den Händen jener Parteien liegt, die gerade an einer Verliererkoalition basteln!“

Ziel der Behörden müsse es sein, die Ausübung des Rechts der Demonstrations- und Versammlungsfreiheit zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass diese ruhig und geordnet vonstattengehen können. „Mit diesem offensichtlich willkürlichen Verbot macht man aber genau das Gegenteil davon und schafft einen Zustand der Unordnung. Wenn es aus diesem heraus zu einem Chaos kommen sollte, dann haben die Verantwortlichen für die Untersagung das auch zu verantworten“, so Fürst, die auch die Bedeutung eines Einkaufssamstags für die Geschäfte in der Wiener Innenstadt betonte, der auch bei einem entsprechenden politischen Willen weitgehend unbeeinträchtigt sein könne. Das Recht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit sei jedenfalls eine zentrale Säule jedes demokratischen Rechtsstaats, ganz unabhängig davon, welche Meinungen und Inhalte Bürger damit im Rahmen der bestehenden Gesetze artikulieren wollen würden: „Dieses Grundrecht hat auch zu gelten, wenn das Anliegen der Regierung nicht gefällt. Eine Unterscheidung in inhaltlich genehme Versammlungen und nicht genehme darf es nicht geben!“

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