„Die heutige Entscheidung im Europäischen Parlament zeigt, dass pauschale Verbote kein zielführender Ansatz sind“, betont Wolfgang Streißnig, Bundesobmann des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er sieht daher einen „Sieg der Vernunft“: Das Europäische Parlament hat heute die Resolution zu rauch- und aerosolfreien Umgebungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Mit 152 zu 378 Stimmen fiel das Votum gegen die Resolution aus, die weitreichende Rauchverbote, auch im Freien (u.a. Schanigärten), befürwortet.
„Das österreichische Trafikantennetzwerk ist ein EU-weit einzigartiges Modell, das Jugend- und Gesundheitsschutz effektiv umsetzt. Wir garantieren den verantwortungsvollen Vertrieb von Tabakprodukten und innovativen Produkten wie Tabakerhitzern und E-Zigaretten, ohne den Wirtschaftsstandort oder die Entscheidungsfreiheit der Konsument:innen zu gefährden“, so Streißig.
Nach der heutigen Entscheidung des Europäischen Parlaments wird am 3. Dezember der Rat für Gesundheit über die Annahme der nicht verbindlichen Ratsempfehlung abstimmen. Diese Empfehlung sieht eine Ausweitung der Rauchverbote auf Außenbereiche von Gastronomiebetrieben wie Gastgärten sowie auf New-Generation-Produkte wie Tabakerhitzer und E-Zigaretten vor. Die Umsetzung der Empfehlung obliegt den Mitgliedstaaten.
Das Bundesgremium der Tabaktrafikanten kritisiert diese Empfehlung scharf: „Anstatt einseitige Verbote zu verhängen, sollte die EU auf differenzierte und wissenschaftlich fundierte Ansätze setzen. Österreich hat mit dem Tabakmonopol ein Vorzeigemodell etabliert, das eine nachhaltige Prävention ermöglicht und gleichzeitig kleine familiengeführte Unternehmen schützt. Ein generelles Rauchverbot würde insbesondere Trafikant:innen, die von Tabakprodukten und innovativen Angeboten leben, massiv belasten“, so Streißnig weiter.
Österreich verfügt über ein gut funktionierendes Tabakmonopol, das innerhalb der EU als Best-Practice-Modell anerkannt wird. Eine Empfehlung der EU sollte sich deshalb primär an jene Mitgliedstaaten richten, die kein funktionierendes Monopolsystem haben, anstatt eine universelle Lösung zu fordern, die die spezifischen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen der Länder ignoriert.
Ein zusätzliches Verbot in Außenbereichen würde die Wettbewerbsfähigkeit der Branche gefährden. „Rauchfreie Umgebungen sind sinnvoll, wo sie notwendig und praktikabel sind – aber die Wahlfreiheit der Betriebe und die unternehmerische Freiheit müssen gewahrt bleiben“, schließt Streißnig. (PWK436/DFS)
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