Seit Einführung der neuen ORF-Haushaltsabgabe wandten sich mehr als 1.350 Menschen an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Viele beklagen sich über unberechtigte Forderungen, bei denen zum Teil bereits Säumniszuschläge verrechnet und Klagen in Aussicht gestellt werden. Das Problem dabei: Der Kundenservice der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) ist für die Betroffenen nicht erreichbar oder reagiert nicht zeitnahe. Das heißt: De facto gibt es bei Problemen keine Anlaufstelle für Lösungen.
Die ORF-Haushaltsabgabe in Höhe von 15,30 Euro monatlich ersetzt seit 1. Jänner 2024 die ORF-Gebühr (GIS) für Radio und Fernsehen. Sie ist nicht mehr geräteabhängig, sondern wird für jede Adresse (Haushalt) bezahlt, an der mindestens eine Person den Hauptwohnsitz hat. Jedes Bundesland kann zusätzliche Landesabgaben einheben. Oberösterreich verzichtet darauf, es bleibt bei 15,30 Euro pro Monat. Infos dazu: OBS – ORF Beitrag.
Viele Beschwerden über Zahlungsaufforderungen
Seit die ORF-Haushaltsabgabe eingeführt wurde, wandten sich mehr als 1.350 Menschen an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Die Probleme sind vielfältig. In den meisten Fällen geht es um Forderungen, die aus Sicht der Bürger:innen unberechtigt sind:
- Bei Ehepaaren, die in einem Haushalt leben, wird z.B. die Abgabe beiden Ehepartnern vorgeschrieben.
- Vorschreibungen werden für bereits verstorbene Ehepartner:innen ausgestellt.
- Gebührenbefreite Personen werden wiederholt zur Zahlung aufgefordert.
- Befreiungsbescheide sind betreffend Beginn und Rückwirkung bei Vorliegen der Voraussetzungen unklar ausgefertigt.
In vielen dieser Fälle wurden bereits Säumniszuschläge verrechnet und Klagen in Aussicht gestellt. Auch Einträge in Bonitätsdatenbanken sind die Folge.
Der Kundenservice der OBS ist defacto nicht bzw. nicht rechtzeitig erreichbar – weder telefonisch noch per E-Mail oder Brief. Da in all diesen Belangen öffentliches Recht und Verwaltungsgesetze anzuwenden sind, hat die AK Oberösterreich keine rechtliche Möglichkeit, die Betroffenen inhaltlich zu unterstützen.
Mehr Ressourcen im Sinne der Konsument:innen
„Durch eine professionellere Abwicklung der Änderung wären die meisten Probleme vermeidbarer gewesen. Die daraus resultierende Unzufriedenheit ist verständlich. Wir fordern eine zeitnahe Abwicklung im Sinne der Kundinnen und Kunden“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat sich daher bereits schriftlich an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der ORF-Beitrags Service GmbH, das zuständige Ministerium für Finanzen und die Volksanwaltschaft gewandt. Nur letztere hat den Betroffenen Unterstützung zugesagt.
Kontaktdaten Volksanwaltschaft und Bundesministerium für Finanzen
Haushalte mit konkreten Problemfällen können sich an die Volksanwaltschaft wenden:
Volksanwaltschaft, 1015 Wien, Singerstraße 16
Kostenlose Servicenummer: 0800 – 223 223
Kontaktformular: www.volksanwaltschaft.gv.at
Das für die Einhebung der Haushaltsabgabe zuständige Ministerium ist das BMF:
Bürgerservice des Finanzministeriums
Telefon: 050 233 765 – Werktags von Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Kontaktformular: www.service.bmf.gv.at
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