Monitoringausschuss: Menschen mit Behinderungen auf der Flucht brauchen barrierefreie Unterstützung

Die Stellungnahme „Flüchtende Menschen mit Behinderungen“ des Unabhängigen Monitoringausschuss beschreibt die zusätzlichen Barrieren und Herausforderungen bei der Flucht aus Krisen- und Konfliktgebieten und die damit verbundenen menschenrechtlichen Aspekte.

„Flucht bedeutet für viele Menschen eine existentielle Bedrohung. Für Menschen mit Behinderungen verschärfen sich diese Herausforderungen jedoch oft erheblich, da sie auf Hürden stoßen, die häufig übersehen werden,“ erklärt Tobias Buchner, Vorsitzteam des Monitoringausschusses. „Es fehlen weitgehend Daten über ihre Situation und damit auch das Bewusstsein für barrierefreie und inklusive Hilfe.“

Daniela Rammel, Vorsitzteam des Monitoringausschusses, fügt hinzu: „Menschen mit Behinderungen erleben auf der Flucht Diskriminierung und Barrieren. Die Umsetzung der UN-BRK, insbesondere in Krisensituationen, ist daher entscheidend, um den Schutz und die Sicherheit von flüchtenden Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.“

In der Stellungnahme wird der bestehende rechtliche Rahmen in Bezug auf die Situation von flüchtenden Menschen mit Behinderungen analysiert. Dabei hebt der Monitoringausschuss hervor, dass die Inklusion, der Diskriminierungsschutz und die Barrierefreiheit im Bereich der Flucht besondere Aufmerksamkeit benötigen, um flüchtenden Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden.

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