Nationalrat beschließt neues Sanktionengesetz und Maßnahmen gegen Geldwäsche

Mit drei Gesetzesvorlagen von ÖVP und Grünen soll künftig die Umgehung völkerrechtlicher Sanktionen erschwert und Geldwäsche bekämpft werden. Im Nationalrat sprachen sich heute ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne für die entsprechenden Gesetzesmaßnahmen aus. Damit ist auch die erforderliche Zweidrittelmehrheit für eines der drei Gesetze, das sogenannte FATF-Prüfungsanpassungsgesetz, gegeben.

Zugleich sind es die ersten Gesetzesbeschlüsse des neu gewählten Nationalrats – und zwar im sogenannten freien Spiel der Kräfte, zumal noch Koalitionsverhandlungen laufen. Ablehnend zeigte sich zu den Novellen die FPÖ, die etwa befürchtet, dass sich die Maßnahmen zum Nachteil des Standorts auswirken könnten.

Konkret sollen mit den neuen Bestimmungen die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) sowie neue EU-Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und von Sanktionsumgehungen umgesetzt werden. Die FATF ist eine internationale Institution, die Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung (Finanzierung von Massenvernichtungswaffen) setzt. Zudem hat sich den Erläuterungen zufolge aus den Erfahrungen mit den Sanktionen gegen Russland Handlungsbedarf ergeben.

Kernstück des Pakets ist ein neues Sanktionengesetz samt begleitender gesetzlicher Maßnahmen im FATF-Prüfungsanpassungsgesetz. Damit wollen die Abgeordneten unter anderem die Umsetzung völkerrechtlicher Sanktionen beschleunigen, Umgehungen erschweren und Informationsflüsse verbessern. Auch die Behördenzuständigkeit wird neu geregelt. So soll ab dem Jahr 2026 die Finanzmarktaufsicht (FMA) und nicht mehr die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) für die Überwachung völkerrechtlicher Sanktionen zuständig sein. Damit einher geht auch eine Erweiterung des Kreises überwachter Unternehmen – etwa auf Versicherungsunternehmen, Kryptowerte-Dienstleister und Wertpapierfirmen – sowie eine Erweiterung der behördlichen Befugnisse.

Weiters soll eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für Vorschläge österreichischer Behörden geschaffen werden, die zur Aufnahme von Personen oder Einrichtungen in eine Sanktionsliste der UNO oder der EU bzw. zur Streichung aus solchen Listen führen können. Auch die Möglichkeit einer vorübergehenden Verhängung nationaler Sanktionsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen und verpflichtende Risikomanagementsysteme zur Verhinderung der Umgehung von Finanzsanktionen gehören zum umfangreichen Paket.

Weitere Empfehlungen der FATF – insbesondere in Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung – werden mit dem FM-GwG-Anpassungsgesetz sowie mit einer Novellierung des Bilanzbuchhaltergesetzes, des Wirtschaftstreuhandberufegesetzes und der Gewerbeordnung umgesetzt. Dabei geht es etwa um erweiterte Sorgfaltspflichten für Bilanzbuchhalter:innen, Wirtschaftstreuhänder:innen und Steuerberater:innen. Darüber hinaus soll es künftig mehr Transparenz bei Treuhandschaftsverhältnissen und eine Verpflichtung für Zahlungsdienstleister, auch bei Kryptowertetransfers Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger zu übermitteln, geben.

FPÖ: „Eilmaßnahmen“ mit ungelösten Problemen

Barbara Kolm (FPÖ) sprach von „Eilmaßnahmen“ in letzter Sekunde, zumal sonst eine Verschlechterung des Kreditratings für Österreich drohe. Dabei blieben aus ihrer Sicht eine Reihe von Problemen ungelöst, wie etwa zum Datenschutz beim wechselseitigen Informationsaustausch. Außerdem würden durch die Gesetzesvorschläge Anreize gesetzt, um Dritte einer strafbaren Handlung zu bezichtigen, kritisierte Kolm. Die vorgesehenen Änderungen betreffend Stiftungszusatzurkunden erachte sie außerdem als überschießend und nicht zielführend, zumal das höchst sensible Dokumente seien. Man hätte stattdessen etwa notariell beurkundete Aktenvermerke vorsehen können, schlug Kolm vor. In den Strafbestimmungen ortet sie darüber hinaus „Blankobestimmungen“. Insgesamt sei zu befürchten, dass sich die Maßnahmen zum Nachteil des Arbeits- und Wirtschaftsstandorts auswirken und dem Renommee Österreichs schaden würden. Auch Gerhard Kaniak (FPÖ) unterstrich, dass die Maßnahmen in vielen Punkten überschießend seien.

ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne begrüßen Umsetzung

Andreas Ottenschläger (ÖVP) hob unter anderem den Punkt hervor, dass ab 2026 die Überwachung der Umsetzung der Sanktionen auf die FMA übertragen werde, die damit den gesamten Finanzsektor überwachen werde. Insgesamt soll ihm zufolge die Effektivität im Sanktionenbereich erhöht werden. So werde die FMA künftig auch Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen und Kryptowerte-Dienstleister überwachen. Die Umsetzung des Pakets erfolge vor dem Hintergrund der FATF-Länderüberprüfung, so Ottenschläger.

Ab 2026 sollen die neuen Bestimmungen auf alle finanziellen Sanktionen der EU ausgeweitet werden, meinte er – somit würden auch politische Sanktionen wie etwa gegen Russland erfasst. Kryptowerte-Transfers würden außerdem künftig ähnlichen Bestimmungen unterliegen wie elektronische Geldtransfers. Im Hinblick auf Geschäftsanteile müssten künftig sämtliche Treuhandschaften durch Rechtsträger offengelegt werden, und auch die Transparenz bei Privatstiftungen soll ihm zufolge verbessert werden. Gabriel Obernosterer (ÖVP) betonte, dass ein Nicht-Beschluss der Materie einen großen Schaden für den Finanzmarkt darstellen würde, der in eine zweistellige Milliardenhöhe gehe.

Christian Oxonitsch (SPÖ) hob ähnlich wie Karin Greiner (SPÖ) positiv hervor, dass bei den vorliegenden Maßnahmen zu mehr Effizienz gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Massenvernichtungswaffen eine Bündelung der Überwachung bei der FMA erfolge, auch im Bereich der Kryptowährungen. Dem Punkt, die Verjährungsfrist im Verwaltungsverfahren zu hemmen, sei außerdem Rechnung getragen worden, so Oxonitsch. Darüber hinaus thematisierte er Verletzungen von Kinderrechten in Staaten, die von Sanktionen betroffen seien. Es gelte, Gesetzesvorhaben immer auch dahingehend zu überprüfen, wie sie sich auf Kinder auswirken. Mit der Übertragung der Zuständigkeit zur Überwachung von Sanktionen an die FMA erwarte sie sich, dass künftig solche heiklen Dinge nicht mehr an Externe vergeben würden, betonte Barbara Teiber (SPÖ).

Auch Stephanie Krisper (NEOS) sieht in der Übertragung der Zuständigkeit an die FMA eine Verbesserung, etwa weil die OeNB externe Wirtschaftsprüfer in der Sanktionsüberwachung hinzugezogen habe, was zu Interessenskonflikten geführt hätte. Ohne das vorliegende Paket wäre Österreich in Gefahr gelaufen, seine gute Bewertung hinsichtlich Geldwäsche zu verlieren. Besonders positiv hob sie hervor, dass die Verjährungsfristen angehoben würden und der Fristenlauf gehemmt werde. Der Missstand, dass die OeNB die Überwachung von Sanktionen an Steuerberatungskanzleien weitergegeben habe, werde mit der Übertragung an die FMA nunmehr behoben, unterstrich auch Nina Tomaselli (Grüne). Auf einer künftigen To-do-Liste erachtet sie darüber hinaus etwa Maßnahmen, um das wirtschaftliche Eigentümerregister auf den neuesten Stand zu bringen.

Mayr: Sanktionenpaket wichtig für Gesamtwirtschaft und Reputation des Landes

Finanzminister Gunter Mayr, der heute Vormittag als Nachfolger von Magnus Brunner angelobt wurde, hob die Dringlichkeit der Umsetzung des Pakets hervor, zumal Österreich derzeit von der FATF geprüft werde. Dabei gehe es auch um die gesamtwirtschaftliche Bedeutung und Reputation der Republik. Für den Fall, auf der sogenannten „grauen Liste“ zu landen, würden Belastungen im zweistelligen Milliardenbereich drohen, so der Minister. Das Sanktionenpaket sei daher immens wichtig für Österreich. Speziell der Übergang der Überwachung auf die FMA stelle einen wichtigen Meilenstein dar. Zudem werde der Kreis um Versicherungs – und Wertpapierunternehmen sowie Kryptowerte-Transfers erweitert. Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollte jedenfalls „unser aller Anliegen sein“, so der Finanzminister. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

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