Nach der Wahl des bisherigen freiheitlichen Volksanwalts Walter Rosenkranz zum Nationalratspräsidenten soll nun Elisabeth Schwetz als FPÖ-Mitglied in die Volksanwaltschaft nachrücken. Im Hauptausschuss stimmten heute Früh FPÖ, ÖVP, SPÖ und Grüne für den freiheitlichen Wahlvorschlag. Schwetz, derzeit Bezirkshauptfrau von Wels-Land, muss noch in der heutigen Nationalratssitzung vom Plenum gewählt werden. Sie soll für den Rest der aktuellen Funktionsperiode bis 30. Juni 2025 Volksanwältin werden.
Die drei Mitglieder der Volksanwaltschaft werden für sechs Jahre vom Nationalrat gewählt, wobei den mandatsstärksten Parteien das Vorschlagsrecht für jeweils ein Mitglied zukommt.
FPÖ findet Schwetz „hervorragend geeignet“
Vonseiten der FPÖ begründete Norbert Nemeth die Nominierung von Elisabeth Schwetz. Sie sei neben ihrer Funktion als Bezirkshauptfrau derzeit auch Obfrau des Sozialhilfeverbands Wels Land. Als solche sei sie zuständig für das reibungslose Funktionieren von Altenheimen und kümmere sich um Menschen mit Behinderungen. Deshalb werde sie auch in der Lage sein, als Volksanwältin zu überprüfen, ob derartige Einrichtungen funktionieren. Außerdem habe Schwetz einen Führungskräftelehrgang im Land Oberösterreich und die Verwaltungsakademie des Bundes absolviert. Nemeth befand die Oberösterreicherin daher als „hervorragend geeignet“ für die Funktion als Volksanwältin.
Die SPÖ akzeptiere das Vorschlagsrecht der Freiheitlichen, legte Rudolf Silvan dar.
NEOS und Grüne üben Kritik an Bestellung
Kritik am Modus der Bestellung der Volksanwält:innen äußerten Stephanie Krisper (NEOS) und Olga Voglauer (Grüne). Krisper legte dar, dass die Volksanwaltschaft im Rahmen des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) auch für die Verhinderung von Folter und die Förderung der Menschenrechte zuständig ist. Durch dieses Mandat gebe es auch völkerrechtliche Verpflichtungen, die ein transparentes Bestellungsverfahren vorsehen. Sie sehe aber kein offenes, transparentes Verfahren, dass notwendig wäre, um die bestgeeignete Person zu finden. Krisper wollte von der FPÖ wissen, ob die Stelle öffentlich ausgeschrieben wurde und wie die Auswahl getroffen wurde.
Auch den Grünen fehle ein transparenter Prozess, sagte Olga Voglauer. Für sie sei die Regelung der Verfassung, die den drei stärksten Parteien das Vorschlagsrecht sichert, überholt. Es brauche angesichts der Tatsache, dass die Volksanwaltschaft für die unabhängige Menschenrechtskontrolle zuständig ist, ein anderes Bestellungsverfahren. Die Grünen fordern daher eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, so Voglauer.
Norbert Nemeth (FPÖ) meinte, es gebe immer dann Kritik am Bestellmodus, wenn die freiheitliche Partei das Vorschlagsrecht innehabe. Christian Hafenecker (FPÖ) fand es „schade“, dass der Eindruck erweckt werde, die Nominierung durch den Hauptausschuss sei ein intransparentes Verfahren. Immerhin handle es sich um den wichtigsten Ausschuss des Parlaments. (Schluss Hauptausschuss) kar
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