„Mit der neuen Förderrichtlinie setzt Wien einen weiteren, wesentlichen Schritt in Richtung einer gerechten und inklusiven Bildungslandschaft für alle Kinder. Gerade Kinder mit speziellen Bedürfnissen und erhöhtem Betreuungsbedarf brauchen maßgeschneiderte Unterstützung – und die Stadt Wien steht hier Seite an Seite mit den Betroffenen, um optimale Entwicklungs- und Teilhabechancen zu sichern“, erklärt Marcus Gremel, SPÖ-Gemeinderat und Kinder- und Familiensprecher.
Die Fördermittel dienen der Optimierung des inklusiven elementaren Bildungsangebots in Regelgruppen von privaten Kinderbetreuungseinrichtungen. Bis 2029 werden insgesamt 99.312.000 Euro bereitgestellt, was einem Durchschnitt von etwa 17 Millionen Euro pro Jahr entspricht. Ziel ist es, Kindern mit diagnostiziertem erhöhtem Betreuungsbedarf – gemäß ICD10/11 – durch eine verstärkte Betreuung und Anpassung der Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Die Förderung ermöglicht den Kindergärten die Reduktion der Gruppengröße, die Anstellung zusätzlicher Fachkräfte sowie den Einsatz externer Expert*innen.
„Unser Fokus liegt darauf, dass Kinder in Wien unabhängig von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen den gleichen Zugang zur Bildung erhalten“, unterstreicht Gremel. „Diese Förderrichtlinie trägt entscheidend dazu bei, die Anzahl an Inklusionsplätzen in Regelgruppen zu steigern und das Betreuungsniveau in Wiener Kindergärten weiter zu verbessern.“
Förderdetails im Überblick:
- Zielgruppen und Fördernehmer*innen: Die Richtlinie richtet sich an private Trägerorganisationen, die bereits am Modell „Beitragsfreier Kindergarten“ teilnehmen und Kinder mit erhöhtem oder wesentlich erhöhtem Förderbedarf betreuen bzw. zukünftig betreuen wollen.
- Förderhöhe: Die Förderung wird auf Grundlage der Anzahl der Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf in einer Regelgruppe berechnet. Pro Gruppe können maximal zwei Kinder gefördert werden, wobei die monatlichen Zuschläge je nach Bedarf zwischen rund 500 und 2000 Euro pro Gruppe liegen, abhängig von der Diagnose des Kindes/ der Kinder.
- Inklusionskonzept: Jede Trägerorganisation muss über einen verpflichtenden Entwicklungs- und Teilhabeplan, sowie ein individuelles Inklusionskonzept verfügen.
„Es ist uns ein zentrales Anliegen, allen Kindern in Wien die gleichen Chancen zu geben und die Frühförderung in unseren Kindergärten weiter auszubauen. Damit stärken wir unser Bildungsangebot und investieren gezielt in eine inklusive und solidarische Zukunft für unsere Kinder“, betont der Gemeinderat abschließend.
Diese Richtlinie markiert einen weiteren Meilenstein im Wiener Bestreben, Bildung und Betreuung für alle Kinder gleichermaßen zugänglich und qualitativ hochwertig zu gestalten.
„Wien bleibt damit Vorreiterin für eine solidarische, inklusive Stadt, in der kein Kind zurückgelassen wird“, so Gremel abschließend.
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