S1-Lobautunnel: Neuerliche UVP- Auflage zeigt, wie unausgereift Projekt auch nach Jahrzehnten noch ist

Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, gibt es beim äußerst umstrittenen Lobautunnelprojekt jetzt ein neues UVP-Verfahren für das heute die Kundmachung erfolgt ist. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm: „Dass jetzt ein Änderungsverfahren eingereicht ist und die Umweltverträglichkeitsprüfung neu aufgerollt wird, zeigt, dass alle Politiker der Betonparteien Lügen gestraft werden, die wiederholt so getan haben, als wäre das Projekt bestgeprüft und baureif. Tatsächlich ist die Mehrzahl der Verfahren noch offen und fehlt es diesem Prestigeprojekt praktisch an allem.“

In den laufenden Wasserrechtsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht habe etwa die Asfinag neuerlich und seit der UVP Ersteinreichung im Jahr 2009 zum wiederholten Mal alle Grundwasserberechnungen neu machen müssen und müssten umfangreiche neue Unterlagen geprüft werden. In der UVP werde nun offenbar an LKW-Fuhren und der Tunnelplanung herumgeschraubt und würden sich die Verfahrensparteien die neuen Unterlagen ab Verfügbarkeit nun genau anschauen müssen. „Es ist schon eine interessante Konstellation: das Projekt wurde vom zuständigen Ressort evaluiert und abgesagt, dagegen kommt seit Jahren wütendes ideologisches Sperrfeuer von der autozentrierten Politik und der Betonierlobby, parallel dazu betreibt die ausgelagerte Asfinag die Verfahren weiter“, so Rehm. Weiters sei die Politik, die sich drei Jahre wie an einen Strohhalm an bedeutungsüberschätzte Einträge im Bundesstraßengesetz geklammert habe, hinsichtlich dieser Rechtsgrundlagen nun auf den Holzweg geraten. „Wie ein im Sommer präsentiertes Rechtsgutachten der Universität Innsbruck ergeben hat, ist wegen EU-Rechtswidrigkeit die S1 so zu behandeln als würde sie nicht im Bundesstraßengesetz stehen“, weiß Rehm. Deshalb fehle die Grundlage für die Erteilung von noch ausständigen Genehmigungen. „Neben den Umweltauswirkungen des Milliardenloches Lobautunnel ist es auch völlig unverständlich warum politische Kräfte nicht davon ablassen, in blinder Ideologie ein Projekt zu forcieren und als Verkehrsentlastungsmaßnahme zu propagierten, obwohl die Projektunterlagen zeigen, dass es offensichtlich diese Grundfunktion gar nicht erfüllen kann,“ so Rehm abschließend.

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