Parlament: TOP im Nationalrat am 20. November 2024

Wien (PK)- In der zweiten Nationalratssitzung nach den Wahlen sind drei Gesetzesbeschlüsse zu erwarten. Dabei geht es unter anderem darum, die Umgehung völkerrechtlicher Sanktionen zu erschweren und Geldwäsche zu bekämpfen. Außerdem werden die Abgeordneten über einen Misstrauensantrag der FPÖ gegen die Regierung beraten. Gewählt werden könnte auch ein neues Mitglied der Volksanwaltschaft: Als Nachfolgerin für Walter Rosenkranz hat die FPÖ die Bezirkshauptfrau von Wels-Land Elisabeth Schwetz vorgeschlagen. Zuvor muss allerdings noch der Hauptausschuss des Nationalrats grünes Licht für den Wahlvorschlag geben.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung startet um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, in der die FPÖ mit Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher über das Thema „Schluss mit der Zerstörung von Wirtschaft und Arbeitsplätzen“ diskutieren will.

Neues Sanktionengesetz und Maßnahmen gegen Geldwäsche

Nach der Aktuellen Stunde wird der Nationalrat gemeinsam über drei Gesetzentwürfe beraten, die von den alten Koalitionspartnern ÖVP und Grünen eingebracht wurden und im Budgetausschuss breite Zustimmung erhielten. Damit sollen zum einen Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) – eine internationale Institution, die Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung (Finanzierung von Massenvernichtungswaffen) setzt – und zum anderen neue EU-Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und von Sanktionsumgehungen umgesetzt werden. Außerdem hat sich den Erläuterungen zufolge aus den Erfahrungen mit den Sanktionen gegen Russland Handlungsbedarf ergeben.

Kernstück des Pakets ist ein neues Sanktionengesetz samt begleitender gesetzlicher Maßnahmen. Damit wollen die Abgeordneten unter anderem die Umsetzung völkerrechtlicher Sanktionen beschleunigen, Umgehungen erschweren und Informationsflüsse verbessern. Auch die Behördenzuständigkeit wird neu geregelt. So soll ab dem Jahr 2026 die Finanzmarktaufsicht (FMA) und nicht mehr die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) für die Überwachung völkerrechtlicher Sanktionen zuständig sein. Damit einher geht auch eine Erweiterung des Kreises überwachter Unternehmen – etwa auf Versicherungsunternehmen, Kryptowerte-Dienstleistern und Wertpapierfirmen – sowie eine Erweiterung der behördlichen Befugnisse.

Weiters soll eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für Vorschläge österreichischer Behörden geschaffen werden, die zur Aufnahme von Personen oder Einrichtungen in eine Sanktionsliste der UNO oder der EU bzw. zur Streichung aus solchen Listen führen können. Auch die Möglichkeit einer vorübergehenden Verhängung nationaler Sanktionsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen und verpflichtende Risikomanagementsysteme zur Verhinderung der Umgehung von Finanzsanktionen gehören zum umfangreichen Paket.

Weitere Empfehlungen der FATF – insbesondere in Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung – werden mit dem FM-GwG-Anpassungsgesetz sowie mit einer Novellierung des Bilanzbuchhaltergesetzes, des Wirtschaftstreuhandberufegesetzes und der Gewerbeordnung umgesetzt. Dabei geht es etwa um erweiterte Sorgfaltspflichten für Bilanzbuchhalter:innen, Wirtschaftstreuhänder:innen und Steuerberater:innen. Darüber hinaus soll es künftig mehr Transparenz bei Treuhandschaftsverhältnissen und eine Verpflichtung für Zahlungsdienstleister, auch bei Kryptowertetransfers Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger zu übermitteln, geben.

Im Budgetausschuss stimmte lediglich die FPÖ gegen die drei Sammelnovellen, wiewohl sie das Paket grundsätzlich ebenfalls begrüßte. Somit sollte auch die erforderliche Zweidrittelmehrheit für das FATF-Prüfungsanpassungsgesetz sichergestellt sein.

Misstrauensantrag der FPÖ gegen die Regierung

Wenig Chancen auf Erfolg hat hingegen ein von der FPÖ eingebrachter Misstrauensantrag gegen die türkis-grüne Regierung. Im Budgetausschuss stimmten alle anderen Parteien gegen die Initiative. Es sei Usus, die bestehende Regierung nach Wahlen mit der Fortführung der Verwaltung zu betrauen, unabhängig vom Wahlausgang, war der allgemeine Tenor. ÖVP und Grüne verteidigten überdies die Arbeit der Regierung.

Die FPÖ begründet den Misstrauensantrag damit, dass die Bundesregierung nicht mehr über eine Legitimierung durch die Bevölkerung verfüge. Da ÖVP und Grüne nunmehr keine parlamentarische Mehrheit mehr hätten, gebe es auch keine stabile Regierung, macht sie geltend. Zudem übt sie im Antrag scharfe Kritik an der Regierungspolitik der letzten fünf Jahre und drängt auf umgehende Maßnahmen, um eine weitere Rezession zu verhindern. Auch zahlreiche konkrete Forderungen wie ein neues Standorteförderungsgesetz, die Durchforstung des „Förderdschungels“, einen Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik, die Abschaffung der CO2-Steuer und der Grunderwerbsteuer sowie Kürzungen bei der Entwicklungshilfe haben Eingang in den Antrag gefunden.

Wahl eines Mitglieds der Volksanwaltschaft

Der Hauptausschuss beabsichtigt Mittwochfrüh, dem Plenum einen Vorschlag für die Nachfolge von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz als Mitglied der Volksanwaltschaft zu erstatten. Nominiert ist seitens der FPÖ für die Nachfolge Elisabeth Schwetz, Bezirkshauptfrau von Wels-Land. Der Punkt wurde für die Tagesordnung im Plenum in Aussicht genommen.

Die Volksanwaltschaft besteht aus drei Mitgliedern, die für sechs Jahre vom Nationalrat gewählt werden, wobei die drei mandatsstärksten Parteien das Vorschlagsrecht für jeweils ein Mitglied haben. Die aktuelle Amtsperiode läuft bis 30. Juni 2025. Im Amt sind derzeit die zwei Volksanwält:innen Gaby Schwarz und Bernhard Achitz. (Schluss TOP im Nationalrat) mbu/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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