„Es ist erfreulich, dass das EU-Parlament der Empfehlung der Kommission gefolgt ist und für eine Verschiebung der Entwaldungsverordnung gestimmt hat. Hier haben die Aufklärungsarbeit, die wir als Bundessparte geleistet haben, und bei der wir auch prominente Mitstreiter:innen aus Deutschland hatten, zumindest zu einem vorläufigen Sieg der Vernunft geführt“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Denn noch muss der Aufschub um zwölf Monate in den Trilogverhandlungen bestätigt werden.
„Diese Verhandlungen müssen ehestmöglich starten, sodass die Verschiebung noch rechtzeitig vor Jahresende beschlossen wird. Denn die Betriebe brauchen dringend mehr Vorbereitungszeit“, betont Trefelik.
Außerdem müsse die dann gewonnene Zeit genützt werden, um Unklarheiten aus dem Weg zu schaffen. „Es muss für jedes Handelsunternehmen ersichtlich sein, inwieweit es die Verordnung betrifft und welche Sorgfaltsplichten es zu erfüllen hat“, so Trefelik. Denn die Entwaldungsverordnung ist keineswegs ein Nischenthema: Obwohl sie Ausnahmen für Kleinunternehmen vorsieht, sind viele trotzdem betroffen. „Sobald sich in der Lieferkette eines KMU auch ein größeres Unternehmen findet, gelten auch für das KMU umfangreiche Verpflichtungen und es muss detaillierte Informationen über Rohstoffe und Produktionsprozesse beschaffen“, führt Trefelik aus.
Welche Verbesserungsmöglichkeiten es hier gibt, hat die Bundessparte Handel bereits mehrfach aufgezeigt. Zum Beispiel sollte der Verweis auf bereits durchgeführte Sorgfaltserklärungen reichen und in solchen Fällen nicht noch eine weitere Detailprüfung nötig sein.
Zusätzlich fordert Trefelik, dass die Entwaldungsverordnung nicht nur für Unternehmen mit Sitz in Europa gelten solle, sondern auch für andere, die am europäischen Markt tätig sind. „Es kann nicht sein, dass europäische Handelsbetriebe mit immer mehr Auflagen und Bürokratie konfrontiert sind, während uns Millionen Pakete von Temu, Shein und Co fluten, die keinerlei solche Hürden haben. Wir brauchen gleiche Spielregeln für alle. Die Entwaldungsverordnung muss somit auch für jene gelten, die nach Europa hineinliefern“, so Trefelik abschließend. (PWK414/DFS)
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